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Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge auch in Barnim möglich?

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Barnim: Momentan ist ein mögliches Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge in aller Munde und es wird heftig darüber diskutiert. Auslöser war die Stadt Stuttgart die sich vorgestern dafür entscheiden hat, bei zu hoher Feinstaubbelastung, temporäre Fahrverbote für ältere Diesel-Fahrzeuge zu verhängen.

Viele Autofahrer sind nun verunsichert und befürchten, dass sie ihre zum Teil fast noch neuwertigen Fahrzeuge stehen lassen müssen. Gerade auch handwerkliche Betriebe oder Speditionen stehen ggf. vor einem großen Problem.

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Während einige Befürworter auf bundesweite temporäre Fahrverbote für Fahrzeuge ohne „blaue Plakette“ pochen, sprechen sich z.B. Autoverbände ganz klar dagegen aus. Zwar ist die erhöhte Feinstaubbelastung ein ersthaftes Problem, jedoch sind viele der Meinung, dass man z.B. durch günstigere Ampelschaltungen dieser entgegenwirken kann.

Vorerst keine Fahrverbote in Brandenburg

Während sich das Land Brandenburg gegen ein mögliches Fahrverbot ausspricht und lieber auf alternative Möglichkeiten setzt, hält Berlins neue Umwelt- und Verkehrssenatorin Regine Günther ein etwaiges Fahrverbot für ältere Diesel-Fahrzeuge als unumgänglich.

Info: Die Bundesregierung hatte am 31. Mai 2006 eine Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge (Kennzeichnungsverordnung) nach § 40 Abs. 3 des Bundesimmissionsschutzgesetzes beschlossen. Sie sollte dazu beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit vielfach als zu hoch empfunden wird. Dazu sah die Verordnung eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung von Autos, Lastwagen und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer Feinstaubemission vor. Zudem wurde ein neues Verkehrszeichen „Umweltzone“ eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot signalisiert. In einer solchen Zone dürfen künftig lediglich Fahrzeuge fahren, die eine bestimmte Plakette auf der Windschutzscheibe tragen.

Da aufgrund von Messungen bei direkteinspritzenden Ottomotoren festgestellt wurde, dass die Kraftstoffverbrauchseinsparung mit einer erheblichen Zunahme an Feinstaubausstoß einhergeht, kam es bei Festsetzung der Grenzwerte der ab 2014 geltenden „Euro 6“-Schadstoffnorm zum politischen Streit. 2011 setzten sich Herstellerverbände angeblich dafür ein, den Grenzwert höher anzusetzen als für Dieselmotoren. (Wikipedia)

(Foto: Paulina101 / Pixabay)

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