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Brandenburger Personennahverkehr: Tarifeinigung erzielt

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau – Brandenburg: Die letzten Tage kam es wieder einmal zu zahlreichen Streiks und Tarifverhandlungen in Berlin und Brandenburg. Während die Tarifverhandlungen der Bodenverkehrsdienste auf den Flughäfen bisher scheiterten, hat man sich mit dem öffentlichen Personennahverkehr einigen können.

Hierzu teilte ver.di am heutigen Freitag mit: 

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Die Arbeitgeber und ver.di haben sich in den Tarifverhandlungen für den öffentlichen Personennahverkehr in Brandenburg auf einen Kompromiss geeinigt. „ver.di konnte zunächst alle von den Arbeitgebern gewollten Verschlechterungen abwehren. So gibt es keine Arbeitszeiterhöhung auf 40 Wochenstunden im berlinnahen Raum und keine Arbeitszeitverkürzungen auf 37 Stunden im ländlichen Raum, was für die Busfahrer deutliche finanzielle Einbußen von bis zu 100 EUR monatlich gebracht hätte. Wir konnten aber auch für mehr Gerechtigkeit in den Unternehmen sorgen und haben finanzielle Verbesserungen ausgehandelt“, so ver.di-Verhandlungsführer Marco Pavlik.

Mehr Lohn

Die rund 3.000 Beschäftigten der 16 Unternehmen, die unter den Tarifvertrag fallen, erhalten mehr Geld. Dabei profitieren Neubeschäftigte, die bisher schlechter bezahlt werden, etwas stärker, ihre Löhne werden in zwei Schritten prozentual bis Oktober 2018 um 3,9 Prozent angehoben. Die Altbeschäftigten erhalten zum April 2017 eine Einmalzahlung über 650 EUR und ein Jahr später (zum 1.4.2018) weitere 450 EUR. Damit erhält z.B. ein Busfahrer ein Entgeltplus von rd. 1,82 Prozent.

Mehr Urlaub

Es gibt zudem für etwa die Hälfte der Beschäftigten bis zu 4 Tage mehr Urlaub. Das betrifft die neu eingestellten Beschäftigten, für die der Urlaub an die Beschäftigungsdauer gekoppelt und somit ab dem 9. Beschäftigungsjahr 30 Tage betragen wird. Beschäftigte, die bereits vor dem Jahr 2002 tätig waren, haben als Besitzstand bereits 30 Tage Urlaub. Zusätzlich wird ab 2018 ein neues „Urlaubsgeld“ eingeführt. So wird es im Juni 2018 für jeden Arbeitstag im vorangegangenen Jahr einen Euro geben. Somit wird die max. Höhe dieses kleinen Urlaubsgeldes in 2018 bei 260 – 270 EUR liegen.

Für Auszubildende steigt durch die Erhöhungen der Entgelte der Arbeitnehmer automatisch die Azubivergütung.

Die ver.di-Tarifkommission hat diesem Ergebnis am Freitag zugestimmt, die Parteien haben eine Erklärungsfrist bis zum 17. März 2017 vereinbart.

Info via

ver.di – Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Landesbezirk Berlin-Brandenburg

(Foto: pixabay – (CC0 1.0)

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