Bernau / Brandenburg: Schluss mit der Ablenkung durch private digitale Geräte im Unterricht: Ab dem Schuljahr 2025/26 gelten neue, klare Regeln für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 an Grund- und Förderschulen.
Smartphones, Smartwatches und Tablet-PCs müssen während des Unterrichts ausgeschaltet und sicher verstaut werden – entweder in Schultaschen, Schränken oder Schließfächern. Das Bildungsministerium schafft nunmehr, nach Beratung mit dem Landesschulbeirat, klare Regelungen für Grund- und Förderschulen.
Diese Maßnahme soll die Konzentration der Schülerinnen und Schüler auf den Unterricht stärken und Ablenkungen minimieren. Es gibt jedoch Ausnahmen: Lehrerinnen und Lehrer dürfen die Nutzung privater digitaler Endgeräte erlauben, wenn diese für den Unterricht erforderlich oder sinnvoll sind. Auch für medizinisch notwendige Zwecke bleibt die Nutzung gestattet, beispielsweise für Blutzucker-Messgeräte oder Kommunikationshilfen, die den Unterricht ergänzen.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Wir schaffen mehr Klarheit und Rechtssicherheit für unsere Schulleitungen und Lehrkräfte im Umgang mit privaten digitalen Endgeräten im Unterricht. Zu ihren wichtigen Aufgaben gehört, Kinder maßvoll an die digitale Welt heranzuführen, die sie umgibt, und ihnen Medienkompetenzen zu vermitteln. Wir wollen sie zu einem verantwortungsbewussten und kritischen Umgang mit Handys, Tablets usw. befähigen. Ich danke den Mitgliedern im Landesschulbeirat für ihre Vorschläge und die gemeinsame Lösungsfindung. Damit können wir auch ein Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag umsetzen.“
Weitere Informationen zu den Schul-Verwaltungsvorschriften gibt es hier.
Unsere Quelle: MBJS, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport Brandenburg.
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