
Bernau / Barnim: Aufgrund von Unwetterwarnungen (Glatteis) des Deutschen Wetterdienstes (DWD) bleibt die Präsenzpflicht an Brandenburgs Schulen auch am morgigen Dienstag, dem 13. Januar 2026, landesweit ausgesetzt.
Wie das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport am Montagmittag mitteilte, steht die Sicherheit der Schülerinnen und Schüler an erster Stelle. Da die genaue Entwicklung der Wetterlage regional stark variieren könne, habe man sich für eine vorsorgliche Fortsetzung der Regelung entschieden.
Hintergrund sind Wetterwarnungen des Deutschen Wetterdienstes. Während am heutigen Nachmittag zunächst noch Schneefälle erwartet werden, prognostizieren Meteorologen für die Nacht einen Übergang zu gefrierendem Regen. Auf dem tiefgefrorenen Untergrund kann dieser unmittelbar gefrieren und zu erheblicher Glätte führen.
Die amtliche Warnung vor Glatteis gilt mit Stand vom Montagvormittag von Montag, 21 Uhr, bis Dienstag, den 13. Januar, 10 Uhr.
Aus dem Ministerium für Bildung, Jugend und Sport heißt es im Wortlaut:
„Eltern entscheiden unter Berücksichtigung der örtlichen Witterungsbedingungen, ob sie ihre Kinder am Unterricht teilnehmen lassen. Wenn Eltern ihr Kind aus Gründen wie etwa einer besonderen Wetterlage oder auch Krankheit zu Hause lassen, gilt das als entschuldigtes Fehlen.
Die Schulen im Land Brandenburg bleiben offen und gewährleisten die Aufsicht und ein unterrichtliches Angebot. Die Schulen entscheiden dabei selbst, ob etwa der reguläre Unterricht früher endet oder wie die Schülerinnen und Schüler während des Aufenthaltes an den Schulen geschützt werden. Die gesamten Maßnahmen in der Schule werden in eigenem Ermessen von den Schulen festgelegt.
Werden durch die Landkreise oder die kreisfreien Städte als Verantwortliche für die Schülerbeförderung oder als Katastrophenschutzbehörde weitergehende Regelungen getroffen, gehen diese Regeln vor und sind vor Ort zu beachten.
Rechtsgrundlage der Regelungen bei außergewöhnlichen Witterungsverhältnissen für alle Schulformen der Schulen in öffentlicher Trägerschaft ist die Verwaltungsvorschrift Schulbetrieb, die seit 2010 gilt (VV Schulbetrieb Nr. 4, Abs. 3 und 4). Die Rechtsgrundlage für den Distanzunterricht bildet die Distanzunterrichtsverordnung aus dem Jahr 2024 und kann angewendet werden.“
Möchtest Du lieber zur Startseite wechseln?