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Wahlen in Bernau: Informationen für Neubernauer:innen

Info der Stadt Bernau

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Bernau / Barnim: Wahlberechtigte Neubernauerinnen und Neubernauer können an ihrem neuen Wohnsitz nur dann an der Bundestagswahl am 26. September teilnehmen, wenn sie sich bis 3. September im Einwohnermeldeamt, Bürgermeisterstraße 25, umgemeldet haben.

Wie die Stadt Bernau informiert ist zudem ein unverzüglicher Antrag auf nachträgliche Aufnahme in das Wählerverzeichnis bis 5. September zwingend erforderlich. Dieser Antrag kann formlos schriftlich im Neuen Rathaus im Raum 1.11 bis 3. September gestellt oder bis 5. September abgegeben werden.

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Er muss den Familiennamen, die Vornamen, das Geburtsdatum und die genaue Anschrift des Wahlberechtigten enthalten. Der Eintrag wahlberechtigter Personen, die innerhalb der Stadt umziehen, verbleibt im Wählerverzeichnis des ursprünglichen Wahlbezirks.

EU-Bürger sind bei der Bundestagswahl nicht wahlberechtigt.

Seit dem 1. Juli hat das Einwohnermeldeamt wieder zu den regulären Sprechzeiten – ohne vorherige Terminvereinbarung – geöffnet. Sie können aber auch vorab online einen Termin vereinbaren. Dafür hat das Einwohnermeldeamt zusätzliche Termine freigeschaltet.

Sprechzeiten bietet das Einwohnermeldeamt im Neuen Rathaus, Bürgermeisterstraße 25, zu folgenden Zeiten an: Dienstag von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 18.30 Uhr, Donnerstag von 8.30 – 12.00 und 13.00 – 17.30 Uhr und Freitag von 9.00 – 12.00 Uhr.

 

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