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Frühjahrsputz in Bernau: Ordnungsamt informiert über Reinigungspflichten

Eine Info der Stadt Bernau

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Bernau / Barnim: Mit dem Einzug des Frühlings und dem Ende der Frostperiode rückt ein sauberes Stadtbild wieder stärker in den Fokus.

Während der Schnee geschmolzen ist, bleiben vielerorts noch Reste von Streugut auf den Wegen zurück. Das Ordnungsamt der Stadt Bernau erinnert in diesem Zusammenhang alle Anlieger an ihre regelmäßigen Reinigungspflichten.

Regelungen für Geh- und Radwege

Gemäß der geltenden Straßenreinigungssatzung sind Eigentümer von Grundstücken, die an öffentliche Straßen angrenzen oder durch sie erschlossen werden, für die Sauberkeit der Gehwege sowie der kombinierten Geh- und Radwege verantwortlich. Diese Verpflichtung besteht unabhängig davon, ob ein Grundstück bewohnt ist oder gewerblich genutzt wird.

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Die wichtigsten Eckpunkte im Überblick:

  • Reinigungsintervall: Gehwege sind bei Bedarf, mindestens jedoch alle 14 Tage, zu säubern.
  • Umfang: Die Reinigung umfasst auch die angrenzenden Bankette.
  • Sofortmaßnahmen: Außergewöhnliche Verunreinigungen – wie Laubansammlungen, Müll oder ausgelaufene Substanzen – müssen unverzüglich entfernt werden.
  • Rücksichtnahme: Beim Kehren ist darauf zu achten, die Staubentwicklung so gering wie möglich zu halten. Kehricht und Unrat dürfen nach der Reinigung nicht auf der Straße oder dem Gehweg verbleiben, sondern sind ordnungsgemäß zu entsorgen.

Zusätzlich zur Gehwegreinigung sind Anlieger bestimmter Straßenabschnitte auch für die Säuberung der Fahrbahnen zuständig. Welche Straßen dies konkret betrifft, ist im offiziellen Straßenreinigungsverzeichnis der Stadt Bernau festgelegt.

Gemeinsam für ein gepflegtes Stadtbild

Die Stadtverwaltung bittet alle Bürgerinnen und Bürger, verbliebenes Streugut zeitnah zu beseitigen und die turnusmäßige Reinigung wieder aufzunehmen. Gepflegte Wege und Straßen sind nicht nur eine Frage der Ästhetik, sondern tragen maßgeblich zur Verkehrssicherheit und zur Lebensqualität in der Stadt bei.

 

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