
Bernau / Brandenburg: Mit dem Start des zweiten Schulhalbjahres am 9. Februar 2026 treten in Brandenburg wegweisende Änderungen in Kraft, die den Schulalltag effizienter gestalten sollen.
Im Zentrum der Reformen steht die Entlastung des Personals von bürokratischen Hürden: Durch Anpassungen im Schulgesetz und neue Verordnungen für die Grundschulen sowie die Sekundarstufe I wird der Weg für eine direktere Umsetzung von Erziehungsmaßnahmen frei. Lehrkräfte gewinnen dadurch wertvolle Zeit zurück, die zuvor für aufwendige Dokumentationen und unterrichtsferne Aufgaben aufgewendet werden musste.
Um die Unterrichtsversorgung landesweit abzusichern, sieht der aktuelle Landeshaushalt zudem eine moderate Erhöhung der wöchentlichen Unterrichtsverpflichtung um eine Stunde vor. Diese Regelung, die bereits seit dem 1. Februar greift, betrifft jedoch nicht das gesamte Kollegium; rund 40 Prozent der Lehrkräfte sind aufgrund von Ausnahmeregelungen faktisch davon befreit. Ein positiver Nebeneffekt der Neustrukturierung zeigt sich im Freizeitbereich: Den Schulen stehen ab sofort wieder deutlich größere Stundenkontingente für Zusatzangebote und AGs zur Verfügung, was das pädagogische Profil der Standorte stärkt und den Schülern zugutekommt.
Bildungsminister Steffen Freiberg: „Wir sind unter neuen Vorzeichen ins Schuljahr 2025/26 gestartet. Die Änderungen zum Halbjahreswechsel sind ein schulplanerischer Ausnahmezustand: Wir setzen die Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung um eine Unterrichtsstunde sowie umfangreiche Erleichterungen mit dem zweiten Entlastungspaket für Lehrkräfte um. Für unsere Schulämter, Schulleitungen und Lehrkräfte bedeutet dies verschiedene Umstellungen. Ich danke allen, die sich konstruktiv und mit großem Aufwand in die Vorbereitung eingebracht haben.“
Wesentliche Änderungen zum Schulhalbjahr im Wortlaut des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport:
Unmittelbarkeit von Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen
Das Verfahren für verschiedene Ordnungsmaßnahmen nach einem schwerwiegenden Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern wird schneller und direkter. Darüber entscheidet nunmehr die Schulleiterin oder der Schulleiter anstelle eines einzuberufenden Gremiums, z.B. der Klassenkonferenz. Zugleich kann eine Klassenlehrerin oder ein Klassenlehrer unter erleichterten Voraussetzungen einen Verweis aussprechen. Die pädagogisch begründeten Handlungsmöglichkeiten der Schule werden damit gestärkt. Eine Reaktion auf ein Fehlverhalten wird unmittelbarer deutlich für Schülerinnen und Schüler, während der organisatorische Aufwand an Schulen reduziert wird.
Keine Pflicht zur Facharbeit in Jahrgangsstufe 9
Bislang waren Schülerinnen und Schüler verpflichtet, in Jahrgangsstufe 9 eine selbstgewählte Facharbeit zu erstellen oder eine äquivalente Leistung zu erbringen. Die Pflicht dazu entfällt mit der Änderung der Sekundarstufe-I-Verordnung. Dennoch besteht auf Wunsch von Schülerinnen und Schülern und in Absprache mit ihren Lehrerinnen und Lehrern weiterhin freiwillig die Möglichkeit, eine Facharbeit zu erstellen, die in die Bewertung der schulischen Leistung einfließt.
Jahrgangsstufe 10 an Gymnasien ohne zentrale Prüfung
Schülerinnen und Schüler an Gymnasien können sich in der 10. Klasse nun vollständig auf den Übergang in die Oberstufe vorbereiten. Die zentralen Prüfungen (P10) an Gymnasien fallen weg. Für Lehrkräfte bedeutet dies ebenfalls eine deutliche Entlastung. So hat unter anderem die Vertretung der Schulleitungen der Gymnasien seit Jahren diese Maßnahme gefordert.
Fokussierung bei der Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens
Die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens – zum Beispiel Lern- und Leistungsbereitschaft, Zuverlässigkeit, Verantwortungsbereitschaft – wird an Grundschulen künftig nur noch in den Jahrgangsstufen 4 und 6 vorgenommen. An den weiterführenden Schulen wird sie nur noch für Jahrgangsstufe 9 verpflichtend festgelegt. Für Jahrgangsstufe 10 kann die Bewertung des Arbeits- und Sozialverhaltens auf Wunsch der Eltern weiterhin erfolgen.
Keine vorgeschriebenen Lernentwicklungsgespräche
In der Schuleingangsphase (Jahrgangsstufe 1 und 2) erhalten die Eltern einen Lernentwicklungsbogen zu den Fortschritten ihrer Kinder anstelle eines Noten-Zeugnisses. Elterngespräche können weiterhin nach Einschätzung der Lehrkraft oder auf Wunsch der Eltern darüber hinaus stattfinden, dürfen aber im Einvernehmen auch entfallen.
Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung
Zum 1. Februar 2026 erhöht sich die Unterrichtsverpflichtung für alle Lehrkräfte (außer an Förderschulen „Geistige Entwicklung“) um eine Unterrichtsstunde pro Woche. An Schulen mit besonderen pädagogischen Herausforderungen (MBJS-Sozialindex 4 und 5, Förderschulen sowie Berufliche Schulen) gibt es keine Auswirkung der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung – das sind rund 40 Prozent aller Lehrkräfte. Im Zuge der Erhöhung der Unterrichtsverpflichtung stehen rund 11.500 Lehrerwochenstunden mehr zur Verfügung. Die im Haushalt beschlossene Reduzierung der Lehrkräftestellen um 445 im Vergleich zum Jahr 2024 kann weitestgehend ausgeglichen werden, sobald alle Stellen besetzt werden, die aufgrund altersbedingt ausscheidender Lehrkräfte und neuer Teilzeitanträge frei werden. Weitere Stellenbedarfe, die sich aus künftig steigenden Schülerzahlen ergeben, sind damit nicht abgedeckt. Es werden landesweit etwa 50 Umsetzungen von Lehrkräften aufgrund schulspezieller Personalüberhänge zum Halbjahreswechsel erforderlich – in fast allen Fällen erfolgte dies im Einvernehmen. Ein erhöhter Wunsch nach Teilzeit-Beschäftigung ist bislang nicht festzustellen. Die staatlichen Schulämter nehmen darüber hinaus beständig Einstellungen vor.
[ads2]Volle Stundenzahl für Ganztag
Mit Beginn des Schuljahres 2025/26 wurden die Richtwerte für die sogenannte Zusatzausstattung der Schulen (Umfang der Lehrerwochenstunden neben der Unterrichtsversorgung) verändert angewendet. Die Gesamtausstattung mit Lehrerwochenstunden lag damit im Durchschnitt aller Schulen um 2,5 Prozent niedriger als ohne Richtwerteanwendung. Dies wird nun schrittweise aufgehoben. Mit dem zweiten Halbjahr stehen den Schulen die Stundenzuweisungen für schulische Ganztagsangebote wieder vollständig zur Verfügung. Ebenso wird die veränderte Richtwerteanwendung für die Förderschulen „Geistige Entwicklung“ aufgehoben.
Entlastungspaket für Lehrkräfte
Das Maßnahmenbündel für Entlastungen von Lehrkräften und für Entbürokratisierung im Schuldienst geht über die oben genannten Maßnahmen hinaus. Dazu zählen außerdem zum Beispiel die Bereitstellung von Vorlagen für schulinterne Curricula mit erforderlichen Materialien, die Nutzung des KI-Chatbots „telli“ etwa in der Unterrichtsvorbereitung oder die Weiterentwicklung des Schulportals als zentrale digitale Einstiegsstelle in die Schullandschaft. Die Vereinfachung im Übergangsverfahren von der Grundschule zur weiterführenden Schule (Ü7-Verfahren) erfolgt im Schuljahr 2026/27. Ein Element wird der Verzicht auf das Erstellen und Auswerten von Grundschulgutachten sein.
Lehrkräftebedarf besteht weiterhin
Die verbesserte Personalausstattung der Schulen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass sich der Schuldienst des Landes weiterhin auf einem Arbeitsmarkt mit Fachkräftemangel bewegt. Gerade in Schulen in ländlichen Regionen Brandenburgs ist es eine große Herausforderung, den Lehrkräftebedarf abzusichern. Vor allem in berlinnahen Regionen ist darüber hinaus für die kommenden Schuljahre mit einer weiterhin steigenden Schülerzahl zu rechnen. Dem stehen Ruhestandsabgänge geburtenstarker Jahrgänge in der Lehrerschaft gegenüber.
Unsere Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.
Möchtest Du lieber zur Startseite wechseln?