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Konjunkturpaket beschlossen – Was kommt davon bei uns an?

Spüren wir es in unserem Portemonnaie?

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Berlin): Am vergangenen Mittwoch hat die Bundesregierung ein bisher einzigartiges 130 milliardenschweres Konjunkturpaket geschnürt, welches die Auswirkungen der Coronakrise abfedern soll.

Was erst einmal nach unendlich viel Geld klingt und auch ist, relativiert sich möglicherweise bei genauerem Hinschauen dahingehend, was für jeden einzelnen Bürger tatsächlich netto übrig bleibt. Auch wenn das Zukunftspaket an sich gute Ansätze hat und viele wirklich positive Dinge für Gewerbe und Wirtschaft enthält, so vermuten wir, dass einige Punkte die das Paket beinhalten, nicht wirklich unsere persönliche Haushaltskasse merklich aufbessern werden.

Die drei wichtigsten Punkte für den mittelbaren privaten Bereich haben wir uns einmal genauer angeschaut.

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Kindergeld-Bonus

Einer der wichtigsten Punkte des Konjunkturpaketes ist die einmalige Extrazahlung des Kindergeldes in Höhe von 300 Euro pro Kind, die automatisch mit dem Kindergeld ausbezahlt werden soll. Es sind hierfür also keine extra Anträge etc. nötig. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet und soll vermutlich im 2. Halbjahr ausbezahlt werden. Bernau LIVE schätzt, dass das Geld beinahe 1:1 in unserer Haushaltskasse ankommen wird.

Strom / Energie

Ein wichtiger Bestandteil unserer Stromrechnung ist die EEG Umlage. Denn mit der “Umlage nach dem Erneuerbare-Energie-Gesetz” (EEG), wird der Ausbau der Erneuerbaren Energien finanziert. So verpflichtet sich der Staat produzierten Strom von z.B. Windanlagen, Solar oder Biomasse zu einem auf 20 Jahre garantierten Preis abzukaufen. Die Höhe der EEG-Umlage wird durch die Übertragungsnetzbetreiber festgelegt und beträgt für das Jahr 2020  6,756 ct/kWh, ein Anstieg von 5,5% zum Vorjahr.

Mit dem neuen Konjunkturpaket soll aus Haushaltsmitteln des Bundes eine verlässliche Senkung der EEG-Umlage gewährleistet werden, sodass diese im Jahr 2021 bei 6,5 ct/kwh, im Jahr 2022 bei 6,0 ct/kwh liegen wird. Bernau LIVE schätzt, dass sich die Senkung mit zukünftig geplanten Erhöhungen ausgleichen wird. Insofern werden wir vermutlich kein Plus in unserem Portemonnaie spüren, bzw. weniger zahlen.

Senkung der Mehrwertsteuer

Zur Stärkung der Binnennachfrage in Deutschland wird befristet vom 1.7.2020 bis zum 31.12.2020 der Mehrwertsteuersatz von 19% auf 16% und von 7% auf 5% gesenkt. In der Theorie würde das bedeuten, dass in dieser Zeit fast alle Produkte die wir einkaufen, um drei oder zwei Prozent preiswerter wären. Ob alle Unternehmen die Senkung tatsächlich an uns Verbraucher weitergeben, bleibt fraglich. Bernau LIVE schätzt, dass unser Geldbeutel hiervon nicht all zu viel merken wird.

Auswahl weiterer Punkte im Konjunkturpaket

  • vereinfachte Zugang in die Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II)
  • Stabilisierung der Sozialversicherungsbeiträge
  • Modernisierung des Körperschaftssteuerrechts
  • Insolvenz-Entschuldungsverfahren für natürliche Personen wird auf drei Jahre verkürzt
  • Regelungen für den Bezug von Kurzarbeitergeld ab Januar 2021
  • Programm für Überbrückungshilfen für kleine und mittelständische Unternehmen
  • Programm zur Milderung der Auswirkungen der Corona- Pandemie im Kulturbereich
  • Unterstützung der Kommunen
  • Kindergärten, Kitas und Krippen Förderung zum Kapazitätsausbau sowie zu Um- und Neubauten
  • Entlastungsbeitrag für Alleinerziehende wird von derzeit 1.908 Euro auf 4.000 Euro für die Jahre 2020 und 2021 angehoben
  • Unternehmen erhalten eine Förderung für die Einstellung von Auszubildenden
  • Prämienerhöhung für E-Fahrzeuge (Flottenprogramm, KFZ Steuer)
  • Windkraft: Länder erhalten die Möglichkeit, zur Steigerung der Akzeptanz von Windkraft-Anlagen Mindestabstände von 1.000 Metern gesetzlich festzulegen
  • Förderung von 5G und Glasfaser-Breitbandausbau
  • Stärkung des Gesundheitswesens

Dies sind nur einige der 57 Punkte,

welche das Konjunktur- und Zukunftspaket enthält. Alle Punkte und viele weitere mit genauen Erklärungen findet Ihr auf einem etwa 15-seitigen Dokument der Bundesregierung

Regionale Förderung Brandenburg

Das Land Brandenburg unterstützt aktuell gemeinnützige Vereine, Bildungsstätten.

Das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport hat bislang rund 736.620 Euro Soforthilfe für gemeinnützige Träger von Einrichtungen der Bildung, der Kinder- und Jugendhilfe, der Weiterbildung und des Sports bewilligt, zur Überwindung von existenzgefährdenden Notlagen, die durch die Corona-Pandemie entstanden sind. Insgesamt stellt die Landesregierung als Corona-Soforthilfe 10 Millionen Euro für drei Monate zur Verfügung.

Antragsberechtigt sind im Land Brandenburg ansässige

  • gemeinnützige Träger von Kinder- und Jugenderholungseinrichtungen, die ihre Bildungs- oder Beherbergungseinrichtung im Land Brandenburg haben und gemäß § 85 Absatz 2 Ziffer 3 SGB VIII überörtlich tätig sind,
  • die Jugendbildungsstätten nach Ziffer 5.4.5. der Richtlinie zur Förderung der Jugendbildung und Jugendbegegnung des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport vom 10.01.2020,
  • das Deutsche Jugendherbergswerk Landesverband Berlin-Brandenburg e. V. für seine in Brandenburg gelegenen Jugendherbergen,
  • gemäß Brandenburgisches Weiterbildungsgesetz (BbgWBG) anerkannte Heimbildungsstätten und Landesorganisationen der Weiterbildung,
  • freie Träger gemäß BbgWBG anerkannter Einrichtungen,
  • der Landessportbund Brandenburg e. V. (LSB) für Sportvereine,
  • überregionale wirksame außerschulische Lernorte im Land Brandenburg in gemeinnütziger Trägerschaft, die schwerpunktmäßig mit spezifischem Angebot Schülerinnen und Schüler ansprechen,
  • andere Träger von Einrichtungen für Leistungen nach §§ 11 bis 14 SGB VIII, wenn sie gemäß § 75 SGB VIII anerkannt sind, ihren Sitz im Land Brandenburg und ihre Einrichtungen im Land Brandenburg betrieben werden und die Liquiditätsengpässe nicht auf einer Kürzung öffentlicher Zuwendungen und Zuschüsse beruhen.

Hier gehts zu den Richtlinien und zu den Antragsformularen.

Verwendete Quellen: Bundesregierung, Ministerium für Bildung, Jugend und Sport, Land Brandenburg

 

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