Bernau / MV: In drei Schritten öffnet sich das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern wieder dem Tourismus.
Die Landesregierung hat sich gemeinsam mit Branchenverbänden auf einen Fahrplan verständigt, welcher bis zum 11. Juni 2021 umgesetzt werden soll. Erste Lockerungen sollen bereits am morgigen Freitag erfolgen, ab dem 11. Juni ist der Tagestourismus wieder erlaubt.
Auf dem Corona-Info-Portal von Mecklenburg-Vorpommern heisst es im Detail:
ab 28. Mai
- Beherbergung für Gäste aus MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage – Öffnung von
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung
Angebote für Kinder-/Jugenderholung
Land- und Waldschulheime
- Nutzung von hoteleigener Wellness (körpernahe Dienstleistungen – ohne Sauna und Hallenbäder) durch Hotelgäste mit Aufenthaltstest (alle 72 Stunde)
- Aufhebung der Einreisebeschränkungen für Zweitwohnungsinhaber, Dauercamper usw. tourismusnahe Dienstleistungen (zum Beispiel Strandkorbverleih, Bootsvermietung, Fahrgastschifffahrt – Busreisen zunächst nur innerhalb von bzw. ausgehend von MV)
- Öffnung von Besucherzentren, Tourismusinformationen
- Freizeit- und Kletterparks (Außenbereiche)
- Zoos, Tierparks, botanische Gärten (Innenbereiche mit Test)
ab 4. Juni
- Beherbergung für Gäste von außerhalb von MV mit negativem Test bei Anreise und Aktualisierung der Tests spätestens alle drei Tage – Öffnung von
Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Campingplätzen und vergleichbaren Angeboten der Beherbergung
Angebote für Kinder-/Jugenderholung
Land- und Waldschulheime
- Reisebustourismus nach MV – mit negativem Test
ab 11. Juni
- Tagestourismus
- Einreise zu Besuchen bei (erweiterter) Familie und Freunden ohne Übernachtungsbuchung
ab 14. Juni
- hoteleigene Schwimmbäder/Sauna für Gäste mit negativem Aufenthaltstest (alle 72 Stunden)
- Spaßbäder und Hallenbäder für Allgemeinheit, Sauna – mit negativem Test
- Innenbereiche von Freizeitparks, Indoorfreizeitangebote mit neg. Test (z.B. Indoorspielplatz für Kinder)
- Zirkusse mit negativem Test
Das Land strebt eine Abstimmung mit den übrigen Bundesländern über Großveranstaltungen wie zum Beispiel Volksfeste im Laufe des Juni an. Dies gilt auch für Tanzveranstaltungen in Diskotheken, Clubs usw. sowie für Sportveranstaltungen mit einer größeren Anzahl von Zuschauenden, so das Land MV.
Alle Angebote gelten bei einer weiterhin niedrigen Inzidenz sowie für Personen, die geimpft, genesen oder getestet sind.
Verwendete Quelle: Land Mecklenburg-Vorpommern