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Brandenburg finanziert Corona-Schnelltests in Kindereinrichtungen

Vorerst bis Ende April 2021

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Bernau / Brandenburg: Wie das Brandenburger Bildungsministerium am heutigen Donnerstag mitteilt, können sich Beschäftigte in Kinder- und Jugendeinrichtungen zweimal pro Woche mit einem Antigen-Schnelltest auf Corona testen lassen.

Die Kosten hierfür will das Land Brandenburg übernehmen. Mit der Maßnahme die vorerst bis Ende April 2021 geplant ist, sollen vor allem Beschäftigte besser geschützt werden.

„Mittels regelmäßigen Antigen-Schnelltestungen kann einer ungehinderten Infektionsausbreitung effektiv entgegengewirkt werden. Gleichzeitig können Ängste und Unsicherheiten bei den Beschäftigten in den Einrichtungen und Diensten abgebaut werden. Davon profitieren auch die Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, da die Beschäftigten durch regelmäßige Testungen eine höhere Sicherheit vermittelt bekommen.“, so Ministerin Britta Ernst.

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Zu den Einrichtungen zählen geöffnete, wiedereröffnete oder Notbetreuung erbringende Dienste und Einrichtungen von Trägern der:

  • Kindertagesbetreuung gemäß § 1 Kitagesetz,
  • erzieherischen Hilfen,
  • Jugendsozialarbeit sowie
  • von Wohnheimen und Internaten für Minderjährige.

Zu den in den Einrichtungen tätigen Personen zählen:

  • pädagogische Fachkräfte,
  • Praktikantinnen und Praktikanten,
  • in Ausbildung und Qualifizierung befindliche Personen,
  • Freiwilligendienstleistende (FSJ),
  • hauswirtschaftliches, technisches und Verwaltungspersonal, das regelmäßig unmittelbaren Kontakt zu Kindern und Jugendlichen in der Einrichtung hat und seine gewöhnliche Tätigkeit dort verrichtet (umfasst sind damit auch Beschäftigte Dritter, sofern sie ihre Tätigkeit in der Einrichtung erbringen).

Gefördert werden bis zu zwei Antigen-Schnelltests innerhalb von 7 Tagen für Personen, die in den Diensten und Einrichtungen der Kindertagesbetreuung, der erzieherischen Hilfen, der Jugendsozialarbeit sowie in den Wohnheimen und Internaten für Minderjährige tätig sind. Die Tests sind freiwillig und werden pro durchgeführtem und dokumentiertem Antigen-Schnelltest im Zeitraum vom 1. Februar bis 30. April 2021 pauschal mit 9 Euro gefördert. Zu statistischen Zwecken ist vorgesehen, dass dem Jugendministerium (MBSJ) die Inanspruchnahme und Umsetzung vor Ort zu den Stichtagen 01.03. und 01.04. gemeldet werden.

Nach Informationen der Landkreise und kreisfreien Städte liegt die Kita-Auslastung – regional und zeitlich variierend – zwischen 45 und 60 Prozent. Aufgrund erhöhten Pandemiegeschehens ist es in einzelnen Landkreisen und kreisfreien Städten zeitweise zu Schließungen der vorschulischen Kindertagesstätten gekommen, so das Bildungsministerium.

Hier findet Ihr die dazugehörige Richtlinie

Verwendete Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

 

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