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Silvester-Feuerwerk in und um Bernau – Infos und Hinweise zum Tierschutz

Infos, Tipps und Hinweise

Nachrichten aus Deutschland und der Welt 2 x am Tag (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Der Jahreswechsel steht vor der Tür und seit dem heutigen Donnerstag verkaufen die Geschäfte Feuerwerk für die bevorstehende Silvesternacht.

Bereits am Morgen standen einige Kunden Schlange und trugen Böller, Raketen und ganze Feuerwerk-Batterien aus den Läden.

Leider ignorieren zahlreiche Hobby-Feuerwerker die Warn- und Nutzerhinweise auf den Verpackungen und so kommt es Jahr für Jahr zu zahlreichen Verletzungen, Beschädigungen oder gar Bränden. Um dem vorzubeugen, möchten wir Euch ein paar Tipps ans Herz legen, bzw. weitergeben.

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Für den Verkauf und das Abbrennen von Feuerwerkskörpern gelten strenge Sicherheitsbestimmungen. Pyrotechnische Gegenstände der Kategorie F 2 dürfen nicht im Freien oder aus einem Kiosk heraus verkauft werden. Sie dürfen auch nicht an Jugendliche unter 18 Jahren ausgehändigt werden. Das Abbrennen von Silvesterfeuerwerk ist nur am 31. Dezember und 1. Januar erlaubt. Verboten ist das Abbrennen von Feuerwerk in unmittelbarer Nähe von Krankenhäusern, Kirchen, Kinder- und Altenheimen, Reet- und Fachwerkhäusern sowie Tankstellen, so die Brandenburger Polizei.

Geprüftes Feuerwerk ist mit einer Registriernummer und einem CE-Zeichen gekennzeichnet. Die Registriernummer enthält die Kennnummer der Prüfstelle, die die EU-Baumusterprüfung für den Feuerwerkskörper durchgeführt hat. Das CE-Kennzeichen ist kombiniert mit der Kennnummer der Prüfstelle, die die Qualitätssicherung beim Hersteller überwacht. Europaweit dürfen 14 Prüfstellen Pyrotechnik prüfen. In Deutschland wird Feuerwerk von der BAM geprüft. Die BAM hat die Kennnummer 0589, so das Bernauer Ordnungsamt.

Silvester sicher unfallfrei genießen

  • Bitte Feuerwerkskörper nur am 31. Dezember und 1. Januar verwenden und nur solche, die von der Bundesanstalt für Materialforschung zugelassen sind.
  • Es empfiehlt sich, die Gebrauchsanweisung des jeweiligen Feuerwerkskörpers vor dem Zünden zu lesen und diese auch zu beachten.
  • Bitte stets einen Sicherheitsabstand zum gezündeten Feuerwerkskörper einhalten!
  • Kleinstfeuerwerke der sogenannten Kategorie 1 (Tischfeuerwerke, Partyknaller, bengalisches Feuer oder Goldregen) können zwar auch von Kindern ab 12 Jahren abgebrannt werden; dies sollte jedoch stets unter Aufsicht einer erwachsenen Person geschehen.
  • Feuerwerke der Kategorie 2, also Chinaböller, Knallfrösche, Kanonenschläge, Raketen oder Feuertöpfe nie in geschlossenen Räumen zünden! Diese Feuerwerke dürfen zudem nur von Personen ab 18 Jahre in Brand gesetzt werden.
  • Bitte Fenster und Dachfenster schließen, damit abstürzende Raketen oder Leuchtkugeln nicht in die Wohnung gelangen können.
  • Personen unter 18 Jahren dürfen und alkoholisierte Personen sollten keine Feuerwerkskörper der Kategorie 2 entzünden. Ersteren fehlt ausreichend Erfahrung, zweiteren die Reaktionsfähigkeit.
  • Leere Sektflaschen können, sofern schwer genug, als sichere Startrampe für Raketen Verwendung finden. Zusätzliche Standsicherheit der Vorrichtung kann durch Eingraben der Flasche oder durch die zusätzliche Verwendung eines Getränkekastens erzielt werden. Raketen bitte nur senkrecht starten!
  • Raketen nie gegen Hindernisse wie Dachvorsprünge oder Bäume richten!
  • Wer Feuerwerkskörper selbst herstellt, mehrere zu einem Bündel vereint oder die Zündschnur verkürzt, gefährdet sich und Andere!
  • Feuerwerkskörper, die ihren „Dienst versagt“ haben, sollten auf keinen Fall ein zweites Mal gezündet werden,
  • Gezündete Knallkörper nie auf Menschen oder Tiere werfen! Auch das Abwerfen gezündeter Feuerwerksartikel aus dem Fenster oder vom Balkon kann Menschen gefährden.
  • Finger weg von Billig-Böllern ohne Zulassung! Diese haben oft eine höhere Explosionswirkung als geprüfte Knaller und überschreiten häufig den Schallpegel von 120 Dezibel, bei dem die Schmerzgrenze liegt.
  • Achtet auf genügend Abstand zu Tieren und schützt Eure eigenen zu gut es geht
  • Und nach dem Knallen: Räumt Euren Müll bitte selbst weg ;-)

Nehmt Rücksicht auf Tiere

Tiere leiden unter Feuerwerk und Böller-Lärm. Deshalb ruft Brandenburgs Landestierschutzbeauftragte Dr. Anne Zinke zur besonderen Rücksicht gegenüber Tieren in der Silvesternacht auf.

Landestierschutzbeauftragte Zinke erklärt: „So viel Freude, wie Feuerwerkskörper einigen Menschen bereiten, so viel Leid, Angst und Stress lösen sie bei unseren Klein-, Groß- und den Wildtieren aus. Neben den Verletzungen, die durch eine falsche Anwendung entstehen können, sind diese insbesondere aufgrund der enormen Lärmbelastung für sämtliche Tiere extrem belastend. Bei vielen Tieren löst diese ‚Silvesterbelastung‘ regelrechte Angstzustände und Panikattacken aus. Für Tiere ist es am besten, wenn keine Böller und Feuerwerke in ihrer Nähe gezündet werden. Tierbesitzerinnen und Tierbesitzer können ihren Tieren beim Jahreswechsel helfen, indem sie ihnen Gesellschaft leisten, einen Ruhepol bilden. Hunde sollten bei Spazierrunden an der Leine bleiben, Freigängerkatzen gegebenenfalls nach drinnen geholt, Käfige von Tieren fernab von Fenstern und am besten in ruhigen, abgedunkelten Räumen aufgestellt werden.“

Das Gehör von Hunden und Katzen ist besonders fein und sensibel, sie nehmen Lärm noch stärker wahr als Menschen. Am Silvesterabend kann ruhige Musik in der Wohnung helfen, Beschäftigung oder Spielen lenkt viele Tiere vom Krach ab. Lassen Sie die Fenster geschlossen, auch Vorhänge oder Rollläden. Wichtig sind Rückzugsorte: Ideal sind natürlich fensterlose Räume (z.B. Bad oder Abstellkammer), aber auch eine sichere Höhle in einer geschützten Ecke hilft. Lassen Sie Ihr Tier selbst entscheiden, wo es sich aufhalten möchte, und machen Sie es ihm dort besonders gemütlich. Auch wann Ihr Schützling seinen Rückzugsort verlassen möchte, sollte er selbst entscheiden. Meist vermittelt allein die Anwesenheit der Bezugsperson dem Tier Sicherheit und Ruhe. Beruhigungsmittel sollten nur nach Rücksprache mit dem Tierarzt verabreicht werden, so der Tierschutzverein für Berlin und Umgebung Corp. e.V.

Silvester-Hinterlassenschaften zeitnah beseitigen

Das Infrastrukturamt der Stadt bittet die Bernauerinnen und Bernauer, sich nach dem Böller-Vergnügen auch am Aufräumen der Silvester-Hinterlassenschaften zu beteiligen. „Jeder, der Silvesterfeuerwerk gezündet hat, wird gebeten, dieses ordnungsgemäß zu entsorgen – gerade an und auf öffentlichen Verkehrsflächen hat dies oberste Priorität. Auch Grundstücksanlieger sind verpflichtet, zeitnah die Böller- und Raketenreste vor ihrem Grundstück zu beseitigen. Im Mietwohnungsbestand müssen die jeweiligen Hausverwalter bzw. Hauseigentümer das Entsorgen des Abfalls aus der Silvesternacht organisieren“, erklärt Jürgen Brinkmann, Leiter des Infrastrukturamts.

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Ministerin Nonnemacher: „Die Belastung der Krankenhäuser und Rettungsdienste ist derzeit überdurchschnittlich hoch.

Zurückhaltung und Vorsicht bei der Verwendung von Silvesterfeuerwerk sind daher sehr wichtig, damit sich die Situation im Gesundheitswesen nicht zusätzlich verschärft. Für den Handel gilt, dass der Verkauf von Raketen und Böllern nur innerhalb von Verkaufsräumen und unter Aufsicht erlaubt ist. Beim Kauf ist darauf zu achten, dass die Feuerwerkskörper mit dem CE-Zeichen und einer Registrierungsnummer – beispielsweise 0589-F2-0001 – gekennzeichnet sind. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Arbeitsschutz des Landesamtes für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit werden auch in diesem Jahr wieder landesweit umfangreiche Kontrollen beim Verkauf von Pyrotechnik durchführen. Die Sicherheit hat dabei oberste Priorität. Denn wir wollen, dass alle Menschen ein friedliches Silvesterfest feiern können und gesund ins neue Jahr starten.“

Zentrales Feuerwerk der Stadt Bernau

Bernau begrüßt das neue Jahr um Mitternacht weithin sichtbar mit einem zentralen Höhenfeuerwerk. Inszeniert wird das farbenfrohe Spektakel erneut von der Firma Potsdamer Feuerwerk, die seit mehr als 25 Jahren Feuerwerke und Lasershows gestaltet.

Das Bernauer Neujahrsfeuerwerk wird mehr als zehn Minuten andauern und den Himmel in bis zu 130 Meter Höhe prächtig erleuchten. Die Feuerwerker zünden die Pyrotechnik am ehemaligen Heeresbekleidungshauptamt an der Schwanebecker Chaussee, sodass die imposante Show in Bernau-Süd, entlang der Ladestraße und von höhergelegenen Orten wie Parkdecks gut sichtbar sein wird. Das Gelände des ehemaligen Heeresbekleidungshauptamts darf nicht betreten werden.

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Verwendete Quellen: Stadt Bernau / Ordnungsamt / Feuerwehr / Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg / Archiv, Ministerium des Innern und für Kommunales des Landes Brandenburg / Polizei Brandenburg.

 

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