Bernau (Barnim): Auch wenn nichts los ist in unserem Städtchen, so ist doch irgendwie immer etwas los. So wollen wir heute aus dem sonst so beschaulichen Ortsteil Ladeburg berichten.
Denn hier sorgte am gestrigen Mittwoch ein Schreiben für helle Aufregung unter den Anliegern in Ladeburg. In dem auch uns vorliegenden Schreiben, kündigte die „GbR An den Schäferpfühlen“, als Inhaber der Straßengrundstücke, kurzfristig an, die Zufahrtsstraßen zu den Grundstücken An den Schäferpfühlen 42, 44, 46, 48, 52, 54, 56, 60, 62, 85, 87, 89 und 95 ab dem heutigen Donnerstag, 16 Uhr für den Fahrzeug- und Lieferverkehr zu sperren. Gleichzeitig wurde den Anwohnern untersagt, die Straße zu befahren.
Als Grund nannte die „GbR An den Schäferpfühlen“, eine gescheiterte, bzw. verweigerte Abnahme der fertiggestellten Straßenbereiche durch die Stadt Bernau am 30. Mai 2017. Dies sah die Stadt Bernau ganz anders und untersagte der „GbR An den Schäferpfühlen“ kurzerhand die Sperrung der Straße.
In der Begründung, die den Anwohnern etwa 1 Stunde vor der angekündigten Sperrung zugestellt wurde, heisst es seitens der Stadt Bernau, dass Bauleistungen aus sachlichen Gründen nicht abgenommen werden konnten. Insbesondere hat der Investor vertraglich zugesicherte Bauleistungen nicht vollbracht. Weiterhin heisst es, dass der Investor selbstverständlich hierüber im Vorfeld informiert wurde.
Sollte die Sperrung seitens des Investors dennoch erfolgen, so käme unter Umständen eine strafrechtliche Ermittlung wegen eines „Gefährlichen Eingriffs in den Straßenverkehr“ in Betracht, so die Stadt Bernau.
Gemeinsam mit einigen besorgten Anwohnern und Ortsbeirat Daniel Sauer haben wir heute vor Ort auf eine etwaige Sperrung gewartet. Diese erfolgte nicht.
Insofern bleibt zu hoffen, dass Investor und die Stadt sich zusammenfinden um etwaige Probleme auf amtlichen Niveau,- und nicht zu Lasten der Anlieger zu klären.