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LKW erfasst Rollstuhlfahrer in Bernau und weitere Meldungen

Meldungen der Polizei

Nachrichten aus Deutschland und der Welt 3 x am Tag (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Zu einem Verkehrsunfall mit einem Rollstuhl in Bernau kam es am gestrigen Montagnachmittag, 29. April, in Bernau.

Wie die Polizei informiert, bog ein Lkw an der Ecke Schönower Chaussee/Werner-von-Siemens-Straße ab und erfasste hierbei einen Mann mit seinem elektrischen Rollstuhl. Bei dem Zusammenstoß wurde der Rollstuhlfahrer verletzt und musste im Krankenhaus behandelt werden.

Der Rollstuhl wurde beschädigt und ist nicht mehr nutzbar. Wie es zu dem Unfall kommen konnte, wird nun von der Kriminalpolizei geprüft.

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Rüdnitz – Widerstand geleistet

Am Montagabend wollte die Polizei einen Autofahrer in der Rüsternstraße kontrollieren. Im Zuge der Verkehrskontrolle sollte ein Atemalkoholtest durchgeführt werden. Dies gefiel dem Autofahrer wohl nicht und so schlug er den Arm des Beamten zur Seite. Wie die Polizei weiterhin informiert, verschanzte sich der Fahrer dann in seinem Fahrzeug, bis ihn die Polizei aus diesem herausholte.

Was ihn zu seinem Handeln veranlasste, ist noch zu klären. Berechtigte Ängste vor der Kontrolle konnten es nicht gewesen sein. Der Verdacht, dass er Alkohol zu sich genommen habe, bestätigte sich nämlich nicht, so die Polizei. Trotzdem läuft gegen ihn nun ein Ermittlungsverfahren zum Vorwurf des Widerstandes gegen Vollstreckungsbeamte. (Quellen: Polizeidirektion Ost)

Hohe Waldbrandgefahr

Trockenes und sonnigen Wetter sorgt aktuell für hohe Waldbrandgefahrenstufen im Landkreis Barnim und anderen Brandenburger Landkreisen.

Mit dem heutigen Dienstag daher die Waldbrandgefahrenstufe 4 im Landkreis Barnim ausgerufen. In anderen umliegenden Landkreisen besteht bereits die Stufe 5.

In Anbetracht der extrem hohen Brandgefahr sollte alles unterlassen werden, was zu einem Brand im Wald und in der Feldflur führen könnte. Der kleinste Funke kann einen gefährlichen Waldbrand auslösen. Menschliches Handeln verursacht mehr als 90 Prozent aller Waldbrände mit bis zu 99 Prozent der Waldbrandschadflächen, so das Ministerium für Ländliche Entwicklung, Umwelt und Landwirtschaft des Landes Brandenburg.

Die gebotenen Vorsichtsmaßnahmen sind unbedingt einzuhalten. Ordnungswidrigkeiten können gemäß Waldgesetz (Vorschrift § 23) mit einer Geldbuße bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

  • Rauchen im Wald und in der Feldflur unterlassen!
  • Im und am Wald (Mindestabstand 50 m) kein Feuer entzünden!
  • Keine glimmenden Zigaretten aus dem Auto werfen!
  • Das private befahren von Wäldern mit Fahrzeugen ist verboten
  • Grillen sowie offenen Feuer ist in Waldnähe ist verboten
  • Melden Sie bitte alle bemerkten Brände unverzüglich der Feuerwehr (Notruf 112) oder der Polizei (Notruf 110).
  • Behörden können den Wald sperren und das Betreten untersagen

Quelle und weitere Informationen.

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