Bernau / Brandenburg: Rückwirkend ab 05. Januar 2021, können gesetzlich versicherte Eltern und Alleinerziehende mehr Kinderkrankengeld beantragen.
Dem wurde am gestrigen Montag in einer kurzfristig anberaumten Sondersitzung zwischen dem Bundesrat und dem Land Brandenburg zugestimmt. Ursprung hierfür war ein Beschluss der Ministerpräsidentinnen und Ministerpräsidenten mit der Kanzlerin vom 5. Januar 2021.
Gesetzlich versicherte Eltern können im Jahr 2021 pro Kind und Elternteil 20 statt 10 Tage Kinderkrankengeld beantragen. Für Alleinerziehende erhöht sich der Anspruch um 20 auf 40 Tage. Diese neue Regelung gilt rückwirkend ab 5. Januar.
Der Anspruch besteht auch, wenn ein Kind zu Hause betreut werden muss, weil Schulen oder Kitas geschlossen sind, die Präsenzpflicht in der Schule aufgehoben oder der Zugang zum Betreuungsangebot der Kita eingeschränkt wurde. Eltern können das Kinderkrankengeld auch beantragen, wenn sie im Homeoffice arbeiten könnten. Abgerechnet werden die zusätzlichen Leistungen über die Krankenkassen, so das Land Brandenburg.
Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Politik muss verlässlich sein. Deshalb freue ich mich sehr, dass die Vereinbarung vom 5. Januar so schnell von Bundestag und Bundesrat umgesetzt wurde. Das ist von großer Bedeutung für die Akzeptanz unserer Beschlüsse. Die Verdopplung der Tage für die Inanspruchnahme des Kinderkrankengeldes wird für viele Familien und Alleinerziehende eine wertvolle Unterstützung sein. Gerade Familien und Alleinerziehende tragen in diesen schwierigen Pandemiezeiten erhebliche Lasten und sind auf unsere Hilfen angewiesen.“
Verwendete Quelle: Land Brandenburg / Staatskanzlei