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Brandenburg: Freistellung von Kita- und Betreuungsbeiträgen

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Bernau / Brandenburg: Seit Wochen sind Eltern coronabedingt dazu angehalten, ihre Kinder nicht in die Krippe, Kindergarten oder den Hort zu bringen.

Zudem sind einige Einrichtungen ganz geschlossen, bzw. bieten nur eine sehr begrenzte Notbetreuung an. Neben der organisatorischen und beruflichen Herausforderung für die Eltern, stellt sich für die meisten auch die Frage nach den Beiträgen. Denn diese müssen teilweise auch weiterhin bezahlt werden, obwohl das Kind die jeweilige Einrichtung nicht besucht oder nur stundenweise vor Ort ist.

Der Thematik hat sich nun auch das Land Brandenburg angenommen und will dafür sorgen, dass die Beiträge aus dem Rettungsschirm des Landes zur Verfügung gestellt, bzw.- übernommen werden. Hierfür hat das Brandenburger Jugendministerium die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen. Nach der neuen Förderrichtlinie sollen Eltern von den Beiträgen freigestellt werden. Die voraussichtlichen Kosten belaufen sich nach bisheriger Kalkulation auf bis zu 15 Millionen Euro pro Monat.

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Mit der Förderung sollen den Trägern entgangene Elternbeiträge übernommen werden:

  • bei Verboten bzw. Teilverboten des Betriebs von Kindertagesbetreuung,
  • bei einer schriftlichen Vereinbarung zwischen den Eltern und dem Kita-Träger oder die auf dem für die Kindertagespflege zuständigen Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt beruhen, nach der für den Zeitraum von mindestens einem Monat die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung gar nicht oder bis höchstens 50 Prozent in Anspruch genommen wird und deshalb vollständig oder hälftig auf die Erhebung des Elternbeitrages verzichtet wird.
  • Diese Regelung soll auch für den Fall gelten, dass die Eltern freiwillig ihre Kinder aufgrund des Appells der Landesregierung gar nicht oder nur bis höchstens 50 Prozent ihrer bisherigen vertraglichen Betreuungsleistung in die Kindertagesbetreuung gebracht haben.
  • Dies schließt die Tagespflege ein.

Die Höhen der Pauschalen sollen sich nach den im Frühjahr 2020 gewährten Pauschalen (Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona vom 30.03.2020) richten. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Eltern von Kindern im letzten Jahr vor der Einschulung sind jetzt schon von Beiträgen befreit.

Die Träger werden gebeten, mit Blick auf die beabsichtigte Rückwirkung der Förderrichtlinie ab 1. Januar 2021, die konkreten Absprachen mit den betroffenen Eltern für den Januar 2021 schriftlich vorzuhalten.

Der Entwurf der „Zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS CoV-2 und COVVID-19 in Brandenburg“ (2. RL Kita-Elternbeitrag Corona 2021) liegt vor, das Mitzeichnungsverfahren innerhalb der Landesregierung sowie die Beteiligung der Verbändebeteiligung wurden gestartet, der Landtags-Ausschuss für Haushalt und Finanzen wird um Einwilligung in die Ausgaben gebeten, so das Land Brandenburg in einer heute veröffentlichten Mitteilung.

Jugendministerin Britta Ernst: „Ich danke allen Eltern, die trotz der vielen Probleme und Unwägbarkeiten, die mit einem Verzicht auf die Betreuung ihres Kindes in Krippe, Kindergarten, Tagespflege oder Hort verbunden sind, für ihre große Umsicht und Geduld. Dafür möchte ich auch ein deutliches Zeichen zu setzen: Wir wollen die Eltern von den Beiträgen entlasten, die keinen Anspruch auf Notbetreuung ihres Kindes bei einer Schließung der Kita haben oder die dem Appell der Landesregierung folgen, zur Reduzierung des Infektionsgeschehens ihr Kind selbst zu betreuen. Eltern sind derzeit ohnehin stark belastet.

Mit der damit verbundenen Unterstützung der Kita-Träger leisten wir zudem schnell und unbürokratisch – unabhängig von der gesetzlich festgeschriebenen finanziellen Unterstützung laut Kita-Gesetz – einen weiteren Beitrag zur dauerhaften Sicherung der Brandenburger Kindertagesbetreuung in Notsituationen.“

Verwendete Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport (MBJS)

 

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