Brandenburg: Ferienzuschüsse für einkommensschwache Familien
8 Euro pro Tag für jede Übernachtung
Bernau (Brandenburg) Wie das Familienministerium des Landes Brandenburg mitteilt, sollen auch in diesem Jahr einkommensschwache Familien Ferienzuschüsse erhalten.
Die Ferienzuschüsse betragen acht Euro pro Tag/Übernachtung für jedes mitreisende Familienmitglied. Entsprechende Anträge für die am 25. Juni beginnenden Sommerferien können beim Landesamt für Soziales und Versorgung gestellt werden.
Insgesamt werden hierfür 380.000 Euro bereitgestellt. Im vergangenen Jahr haben mehr als 1.300 Familien das Angebot angenommen und so eine Unterstützung erhalten.
Ferienzuschüsse können Familien in Anspruch nehmen, die in Brandenburg wohnen und nur über ein geringes Einkommen verfügen. Der Zuschuss soll für mindestens vier und höchstens 13 Übernachtungen gewährt werden und muss vor Reiseantritt beantragt werden. Alle Informationen zu den Förderbedingungen und Antragsformulare gibt es beim Landesamt für Soziales und Versorgung des Landes Brandenburg, Dezernat 53, Lipezker Straße 45, 03048 Cottbus, Telefon: 0355 2893-800 oder 0355 2893-853 oder unter www.lasv.brandenburg.de.
Familienministerin Ursula Nonnemacher: „Viele Familien könnten sich ohne diese Unterstützung keinen Urlaub leisten. Das betrifft vor allem Alleinerziehende und kinderreiche Familien. Gerade für Kinder ist das Verreisen in den Ferien etwas ganz Besonderes. Die gemeinsamen Erlebnisse mit der Familie stärken sie und verstärken die Bindung in der Familie. Ausruhen, Spaß haben und gemeinsam Neues entdecken – das wollen wir unterstützen.“
In diesem Jahr muss der geplante Urlaub sicher vermehrt in der Region stattfinden. Dafür gibt es zum Beispiel die „Familienferienstätten“, die mit ihren Angeboten die besonderen Bedürfnisse von Familien berücksichtigen. Nähere Informationen zu den in ganz Deutschland vorhandenen Familienferienstätten sind im Katalog „Urlaub mit der Familie“ der Bundesarbeitsgemeinschaft Familienerholung und unter www.urlaub-mit-der-familie.de zu finden. Aber auch jede andere, für den Zweck der Familienerholung geeignete, Ferienunterkunft kann gewählt werden.
Hier findet Ihr ein Informations-Faltblatt zu den Ferienzuschüssen.
Verwendete Quellen: Land Brandenburg, Ministerium für Soziales, Gesundheit, Integration und Verbraucherschutz des Landes Brandenburg (MSGIV)
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