Corona: Bernau verzichtet auf Kitabeiträge und Essensgeld
Andere Gemeinden folgen ebenfalls
Bernau / Barnim: Auch wenn es am gestrigen Donnerstag nur noch um eine reine Formalie ging, so stimmten alle Stadtverordneten einem Antrag der Stadt Bernau zu, in welchem es um den Verzicht der Kitabeiträge während der Notbetreuung geht.
Dem voran erging eine Förderrichtlinie des Landes Brandenburg. Hierfür hatte das Brandenburger Jugendministerium im Februar die „2. Richtlinie Kita-Elternbeitrag Corona 2021“ entworfen.
Seitens der Stadt Bernau heisst es heute in einer Mitteilung:
„Beschlossen wurde, auf Elternbeiträge für die Betreuung von Kindern in städtischen Kindertagesstätten und Horten vollständig zu verzichten, wenn die vertraglich vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Kalendermonat nicht in Anspruch genommen wird. Auch Essengeld für Krippen- und Kindergartenkinder muss dann nicht bezahlt werden.
Wird die vereinbarte Betreuungsleistung im gesamten Monat nur bis zu 50 Prozent in Anspruch genommen, so wird auf die Beitragserhebung hälftig verzichtet. In diesem Fall muss auch das Essengeld nur zur Hälfte bezahlt werden. „Wenn wir die Eltern schon mit der Kinderbetreuung zu Hause strapazieren, ist es das Mindeste, ihnen finanziell entgegenzukommen und ihnen die Elternbeiträge zurückzuerstatten“, so Bürgermeister André Stahl.
Informationen zum geplanten Prozedere haben alle Eltern, die ihr Kind in einer städtischen Kita betreuen lassen, bereits per Post erhalten. Die Schreiben und Vordrucke sind außerdem auf der Website der Stadt unter www.bernau.de > Bürgerportal > Bildung > Kindertagesstätten zu finden. Für Rückfragen stehen die Mitarbeiterinnen der Kita-Verwaltung unter Telefon (03338) 365-322, -323 oder -326 gern zur Verfügung.
Dieser Beschluss gilt für die Zeit der Anwendung der zweiten Richtlinie des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport über die Gewährung von Zuwendungen zum Ausgleich von entgangenen Elternbeiträgen in der Kindertagesbetreuung in Folge der prioritär umzusetzenden Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus SARS-CoV-2 und COVID-19 in Brandenburg, also voraussichtlich bis 31. August dieses Jahres. Damit soll ein finanzieller Anreiz für Eltern geschaffen werden, Betreuungszeiten nur in dem zwingend erforderlichen Umfang in Anspruch zu nehmen.“
Verwendete Quelle: Stadt Bernau bei Berlin