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Bis zum 8. Mai keine Lockerungen der Eindämmungsverordnung

Info via Staatskanzlei Brandenburg

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Bernau (Brandenburg): Vor wenigen Minuten informierte Brandenburgs Ministerpräsident Dietmar Woidke in Potsdam über die heutigen Gespräche der Ministerpräsidenten.

In den Gesprächen die per Videokonferenz abgehalten wurden, ging es hauptsächlich um einen Abgleich der Entwicklungen in den Bundesländern nach den letzten Verordnungs-Erleichterungen.

Viele Brandenburger hatten mit dem heutigen Tag einige kleinere Lockerungen ab kommenden Montag erwartet. So z.B. was die Öffnung von Spielplätzen oder die Lockerung im Bereich Gastronomie angeht. Hier gibt es leider keine Neuigkeiten. Die letzte Verordnung vom 17. April bleibt ohne Änderungen weiterhin in Kraft. Link

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Aus der Staatskanzlei heisst es hierzu:

„Beschlossen wurde:

  • Gottesdienste sollen bundesweit wieder ermöglicht werden. Dies ist in der aktuellen Brandenburger Eindämmungsverordnung und unter Einhaltungen klarer Regeln bereits zum 4. Mai umgesetzt.
  • Kultureinrichtungen, wie Museen und Gedenkstätten sowie auch Zoologische Gärten, Wildgehege und Tierparks können – ebenfalls unter Einhaltung klarer Regeln – wieder öffnen. Auch dies ist in Brandenburg seit 22. April bereits wieder möglich.
  • Spielplätze können wieder geöffnet werden. Brandenburger will das in einer zu aktualisierenden Verordnung wieder ab 9. Mai ermöglichen.

Ebenfalls vereinbart wurde, Krankenhauskapazitäten wieder für planbare Operationen freizugeben. Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher ist dazu bereits mit den Krankenhäusern im Gespräch.

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Woidke: „Das ist möglich, weil es gelungen ist, den Virus im Zaum zu halten, aber er ist noch längst nicht besiegt. Deshalb wurde auch vereinbart: Sollte es zu einer starken Zunahme der Erkrankungen kommen, werden Lockerungen wieder zurückgenommen. Da Großveranstaltungen als besonders kritisch gelten, haben wir bestätigt, dass sie bis 31. August verboten bleiben.“

Dies gilt in Brandenburg weiterhin für alle Veranstaltungen außer Gottesdienste und religiöse Veranstaltungen (ab 4. Mai) oder Demonstrationen mit bis zu 50 Teilnehmenden. Auch in anderen Bundesländern gibt es keine anderen Veranstaltungen, denn es bleibt bei grundsätzlichen Kontaktbeschränkungen

Die Ministerpräsidenten haben sich mit der Bundesregierung für den 6. Mai erneut verabredet. Themen sollen dabei u. a. sein:

  • Konzepte zum Umgang mit der touristischen Infrastruktur, wie Hotels und Gaststätten. Woidke: „Hier müssen wir den Unternehmen eine Perspektive bieten.“
  • Weitere schrittweise Öffnung von Schulen, Kita-Angebote und Sportbetrieb

Woidke: „Dabei ist für mich klar: Wer den Profifußball zulässt, kann den Amateursport nicht verbieten. Für mich gilt dabei die Regel: Erst den Virus in die Defensive bringen, dann kann auf dem Platz gestürmt werden.“

Woidke weiter: „ Brandenburg ist bei der Eindämmung des Coronavirus auf einem guten Weg. Darüber bin ich froh. Das ist dem Verhalten der Bürgerinnen und Bürger zu verdanken. Das Erreichte darf nicht aufs Spiel gesetzt werden. Sonst wird jede Erleichterung zum Bumerang. Deshalb erneut der dringende Appell zu Besonnenheit und Vorsicht. In einer Zeit schneller Entwicklungen brauchen wir, die Bürgerinnen und Bürger und die Betriebe dennoch soweit wie möglich Kontinuität. Deshalb gilt unsere aktuelle Verordnung vorerst weiter bis 8. Mai.“

Voraussichtlich am 8. Mai wird das Kabinett zusammentreten und aktuell erforderliche Aktualisierungen beraten. Ab 9. Mai wird es eine neue Eindämmungsverordnung geben, unter anderem zu Spielplätzen.“

Die aktuell geltende Verordnung für Brandenburg, den Barnim und Bernau bei Berlin findet Ihr hier im Beitrag.

Quellen: Staatskanzlei Brandenburg

 

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