Bernau / Barnim: Wie die Stadt Bernau bei Berlin informiert, sollen die neuen Grundsteuerbescheide mit geänderten Hebesätzen ab Ende des 1. Quartals 2025 erfolgen.
Die Stadt Bernau bei Berlin plant, ab etwa Ende März die Grundsteuerbescheide an die Eigentümer der rund 19.000 steuerpflichtigen Grundstücke zu versenden. Dies betrifft sowohl Eigentümer von bebauten und unbebauten Grundstücken (Grundsteuer B) als auch Eigentümer von land- und forstwirtschaftlichen Flächen (Grundsteuer A).
Alle Eigentümer werden um Geduld gebeten sowie um Überprüfung der bisherigen Zahlungsweise. Alle Eigentümer, die bisher einen Dauerauftrag bei der Bank eingerichtet hatten, werden gebeten, den Dauerauftrag bis zum Erhalt des neuen Grundsteuerbescheids zu stoppen. Haben die Eigentümer ein SEPA-Lastschriftmandat für die Grundsteuer erteilt, kann alles bestehen bleiben. Eigentümer, die bisher die Grundsteuer mittels Banküberweisung ausgelöst haben, werden gebeten, die Überweisung erst zu tätigen, wenn der neue Grundsteuerbescheid vorliegt. (Quelle: Stadt Bernau)
Hintergrund
Mit der neuen Grundsteuerreform ermittelt das Finanzamt anhand der aktuellen Miet- und Bodenpreise einen typisierten Verkehrswert. Der hieraus entstandene Grundsteuermessbetrag wird dann mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde multipliziert. In Bernau bei Berlin beträgt dieser für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) 90 v. H. und für Grundstücke (Grundsteuer B) 215 v. H. Diese Hebesätze wurden für das Jahr 2025 zuvor gesenkt.
Hier findet Ihr viele Informationen zur Grundsteuer und, wie sie berechnet wird:
https://www.finanztip.de/grundsteuer/
https://finanzamt.brandenburg.de/fa/de/themen/grundsteuer/