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Bernau: Bürgerbegehren zum Rathausneubau am 5. März 2017

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau: Gestern fand nicht nur die erste Stadtverordnetenversammlung des neuen Jahres statt, sondern auch eine der wahrscheinlich emotionalsten.

Grund hierfür war der Tagesordnungspunkt „Entscheidung über die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens – Stopp Rathaus – Neubau“. Die Stadtverordneten mussten darüber abstimmen, ob das von den Unabhängigen beantragte Bürgerbegehren zulässig ist.

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Da sich die Antragsteller sowie die Stadt Bernau bereits im Vorfeld rechtlich beraten ließen und mit entsprechenden Gutachten aufwarteten, die die Rechtmäßigkeit bestätigten, folgten dem auch die meisten Stadtverordneten und stimmten, bis auf 3 Enthaltungen, für die Zulässigkeit. Somit können am 5. März 2017 Bernaus Einwohner darüber abstimmen, ob der Beschluss der Stadtverordneten vom 13.10.2016 aufgehoben werden soll. In diesem stand:

„Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Bernau bei Berlin beschließt die Planung und Realisierung des Neuen Rathauses gemäß der vorgestellten Vorplanung laut SVV- Vorlage Nr. 6-633 vom 12.09.2016, mit einer gegenwärtigen Kostenschätzung in Höhe von 15.860.000,00 EUR fortzuführen“

Obwohl es beim anstehenden Tagespunkt im Prinzip „nur“ um die Abstimmung zur Zulässigkeit ging, nutzen zahlreiche Vertreter des Volkes noch einmal die Gelegenheit, sich, mitunter in Wortgefechten, über den Sinn oder Unsinn eines solchen Bürgerbegehrens auszulassen.

Während z.B. Initiator des Bürgerbegehrens, Péter Vida, André Stahl die Bevormundung seiner Bürger vorwarf und auf das Recht der Demokratie pochte, sprach Jürgen Althaus sogar von Größenwahn bei Péter Vida.

Über die Folgen des Bürgerbegehrens scheinen sich noch nicht alle einig zu sein. Währen die Stadt davon spricht, dass mit einem etwa 65.000 Euro teuren und erfolgreichen Bürgerbegehren lediglich die geplante und etwa 30.000 Euro teure Dachterrasse eingespart werden würde, so gehen die Unabhängigen nach unserem Eindruck davon aus, dass die Baukosten 9,8 Millionen Euro nicht überschreiten werden.

Ansonsten sprachen sich die meisten der Stadtverordneten weiterhin dafür aus, das Rathaus wie geplant zu bauen und dass ein Bürgerbegehren nur unnötige Kosten verursachen würde und eine gewisse unnötige Unruhe in die Stadt bringt.

Bis zum Entscheid des Bürgerbegehrens am 5. März 2017, müssen nun erst einmal alle Arbeiten und Planungen ruhen. Etwaiges Geld darf in dieser Zeit nicht ausgegeben werden.

Hier findet Ihr den LIVE – Stream der gestrigen SVV. (wenn er denn online ist)

 

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