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Bernau: Laub von Straßenbäumen wird wieder kostenlos entsorgt

Verbrennen verboten

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Mit den ersten Minustemperaturen und Stürmen scheint der Herbst wohl endgültig angekommen zu sein.

Langsam verlieren die Bäume ihre Blätter und für viele beginnt das große Laubharken.

Auch in diesem Jahr wurden kostenfreie Laubsäcke in Bernau an Grundstückseigentümer ausgegeben, vor deren Grundstücken Straßenbäume stehen. Diese werden ab heute abgeholt.

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Die Säcke dürfen nur mit Laub von Straßenbäumen gefüllt werden. Ergeben Stichprobenkontrollen, dass andere Abfälle entsorgt wurden, wird der Sack nicht abgeholt und muss vom Grundstückseigentümer selbst entsorgt werden, so die Stadt Bernau.

Die gefüllten, vor dem Grundstück abgestellten Laubsäcke werden ab der 41. Kalenderwoche, beginnend am 7. Oktober, abgeholt. Sollte weiterer Bedarf an Laubsäcken bestehen, werden mit der Abholung neue Säcke übergeben. Die letzte Abholung erfolgt in der 50. Kalenderwoche.

Nur vollständig gefüllte Laubsäcke werden abtransportiert. Reicht die Laubmenge für eine Abholung nicht aus, sollten die teilgefüllten Säcke bis zur nächsten Tour aufbewahrt, vor dem nächsten Abholtermin ganz gefüllt und anschließend für die Entsorgung vor dem Grundstück abgestellt werden. Für Rückfragen steht die Firma Torsten Rahlf GmbH unter Tel. (03 33 94) 5 98 52 zur Verfügung. Auskünfte erteilen ebenfalls die Mitarbeiter des Wirtschaftsamtes der Stadtverwaltung unter Tel. (0 33 38) 365-371/-372.

Die entsprechenden Abholtermine für die jeweiligen Ortsteile und Wohngebiete:

In Schönow, Stadtzentrum und Süd in den Kalenderwochen 41 (ab 7. Oktober), 44 (ab 28. Oktober), 47 (ab 18. November) und 50 (ab 9. Dezember).

In Birkenhöhe, Birkholz, Birkholzaue, Blumenhag, Börnicke und Viehtrift (Am Mahlbusen, An der Tränke, An der Viehtrift, Heinersdorfer Str./ Zepernicker Chaussee, Krokusstraße) in den Kalenderwochen 42 (ab 14. Oktober), 45 (ab 4. November), 48 (ab 25. November) und 50 (ab 9. Dezember).

In Eichwerder, Friedenstal, Kirschgarten (Leinweg, Hopfenweg, Quittenring, Schlehenstraße), Ladeburg, Lobetal, Lindow, Nibelungen, Pankeborn (Albertshofer Chaussee, Am Pankeborn, Gieses Plan, Pankstraße), Rehberge (Carl-Friedrich-Benz-Straße, Fichtestraße, Johann-Friedrich-Borsig-Straße, Klosterfelder Weg, Konrad-Zuse-Straße, Ladeburger Landweg, Oranienburger Straße, Rudolf-Diesel-Straße, Werner-von-Siemens-Straße), Rutenfeld (Büttenstraße, Grenzweg, Hermann-Duncker-Straße, Ladeburger Chaussee, Ladeburger Straße, Lüdkestraße, Neuer Schulweg, Platz Champigny-sur-Marne, Puschkinstraße, Rollenhagenstraße, Rüdnitzer Chaussee, Tobias-Seiler-Straße, Sachtelebenstraße) und Waldfrieden in den Kalenderwochen 43 (ab 21. Oktober), 46 (ab 11. November), 49 (ab 2. Dezember) und 50 (ab 9. Dezember).

Seit dem 24. September einmal wöchentlich – jeweils dienstags in der Zeit von 14 bis 17.30 Uhr vom städtischen Bauhof im Infrastrukturamt (Gewerbegebiet Rehberge), Carl-Friedrich-Benz-Straße 2 im 1. Obergeschoss, bei Bedarf weitere Laubsäcke ausgegeben.

In vier Ortsteilen sind zudem in diesem Jahr Ausgabestellen für Laubsäcke eingerichtet, so in Lobetal (In der Alten Schmiede, An der Schmiede 2 dienstags von 9 bis 11 und donnerstags von 16 bis 17 Uhr), in Ladeburg (Bernauer Straße 21a, montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr und samstags von 8 bis 12.30 Uhr) in Birkenhöhe (Pappelstraße 9, nach Absprache mit Ortsvorsteherin Heidi Scheidt und in Schönow im Ortsteilzentrum in der Schönerlinder Straße 25 montags von 13 bis 16 Uhr, dienstags von 10 bis 12 Uhr und 14 bis 19 Uhr sowie donnerstags von 10 bis 12 und 14 bis 18 Uhr.

Verbrennen nicht erlaubt

Dass Gartenabfälle und Laub auf keinen Fall verbrannt oder im benachbarten Wald entsorgt werden dürfen, darauf verweist aktuell Brandenburgs Agrar- und Umweltministerium.

Eine offene Verbrennung pflanzlicher Reststoffe im Freien setzt viele Schadstoffe und Feinstaub frei. Weil das Material meistens noch sehr feucht ist, erfolgt keine ausreichende Luftzufuhr und es kommt zu einer unvollständigen Verbrennung mit starker Rauchentwicklung. Deshalb dürfen pflanzliche Abfälle aus Garten und Haushalt nicht im heimischen Garten verbrannt werden.

Gartenbesitzer können ihre Abfälle in geeigneter Weise an Ort und Stelle kompostieren und den Kompost auf dem eigenen Grundstück verwenden. So werden Nährstoffe, die im Pflanzenmaterial gespeichert sind, wieder dem Garten zugeführt. Gartenabfälle können aber auch über die Biotonne entsorgt oder bei einer der 125 Annahmestellen für Grünabfälle im Land abgeben werden. Die so gesammelten Pflanzenabfälle werden in Kompostierungsanlagen zu hochwertigem Kompost verarbeitet.

 

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