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Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

17-21 Uhr: Garten-Sprengverbote für den Raum Wandlitz

Entnahmeverbot von 17-21 Uhr

Willkommen zum Oster Kloster Fest
Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Wandlitz: Seit Tagen herrscht bestes Sommerwetter und bei Temperaturen bis zu 28 Grad, freuen sich Strandbäder über zahlreichen Besuch.

Leider hält sich der Regen bisher ziemlich zurück und des einen Freud ist des anderen Leid. So stöhnen Bauern über zu trockene Felder und Grundstücksbesitzer müssen ihren Rasen mit viel Wasser versorgen. Sorge hat momentan auch der Niederbarnimer Wasser- und Abwasserzweckverband, welcher sich um die Gemeinden Wandlitz und Mühlenbecker Land sowie die Stadt Oranienburg kümmert.

In einer gestern erlassenen Allgemeinverfügung untersagt der Verband ab sofort und vorübergehend, die Entnahme von Wasser aus der öffentlich zentralen Trinkwasserversorgungsanlage des NWA zum Zwecke der Bewässerung oder Beregnung von Grundstücken in der Zeit von 17 – bis 21 Uhr.

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Grund für die Maßnahme sind nach Angaben des NWA Druckmangelerscheinungen in Teilen von Basdorf, Wandlitz, Stolzenhagen, Klosterfelde, Prenden und Lanke sowie in Zühlsdorf und den drei Oranienburger Ortsteilen Wensickendorf, Schmachtenhagen und Zehlendorf. Hinzu kamen eine Sicherheitsabschaltung der Reinwasserbehälter in Basdorf und der Ausfall eines Frequenzumformers für die Pumpengruppe in der Druckerhöhungsstation-Prenden, so der Versorger.
Weiterhin heisst es:
Da von einem Anhalten der Trockenheit auszugehen ist, sieht sich der NWA zur Sicherstellung von Mindestparametern für die Trinkwasserversorgung veranlasst, ein Sprengverbot durch Erlass einer Allgemeinverfügung mit sofortiger Wirkung auszusprechen.
Die Verfügungsmaßnahme ist notwendig, um die Versorgung mit Trinkwasser für den unmittelbaren menschlichen Gebrauch gewährleisten zu können. Bei weiterer Verschärfung der gegebenen Versorgungssituation, muss mit zusätzlichen Einschränkungen in größeren Siedlungsbereichen gerechnet werden.
Sollte durch ausreichende Niederschläge eine entsprechend nachhaltige Entspannung im Abnahmeverhalten eintreten, erfolgt umgehend die Aufhebung der Verfügung. Der Zweckverband appelliert an die Vernunft aller betroffenen Abnehmer die Beschränkungsverfügung strikt einzuhalten und vorübergehend in der Zeit von 17 – 21 Uhr kein Trinkwasser für Bewässerungszwecke zum Einsatz zu bringen.
Bereits in den Vorjahren kam es zu ähnlichen Verfügungen.

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