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Nicht vergessen! Ab morgen früh Pflicht zum Mund- und Nasenschutz

"Maskenpflicht ab 27. April 2020"

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Noch einmal wollen wir daran erinnern, dass mit dem Beginn der neuen Woche die Verordnung zum Tragen eines Mund- und Nasenschutz in Kraft tritt.

Ab Montag, den 27. April 2020, muss im Land Brandenburg im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Geschäften des Einzelhandels, ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. In Berlin ist gilt die Pflicht bisher nur im ÖPNV.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Dies kann auch selbstgenähtes, ein Schal oder Tuch sein.

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Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Regelung gilt für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr. Nach anfänglichen Diskussionen, haben sich nunmehr fast alle Bundesländer für das Tragen eines Mund- und Nasenschutz ausgesprochen. In Brandenburg sollen die Regeln vorerst bis zum 08. Mai ihre Gültigkeit haben.

Auch in der neuen Woche gilt weiterhin ein Mindestabstand von 1,5 Metern zwischen Personen sowie die bisherigen Anordnungen zur Kontaktbeschränkung.

Die Anordnung könnt Ihr Euch hier noch einmal im Detail durchlesen: Link zur PDF Datei

Hinweis für Bernau:

Für die gesamte Verwaltung gilt ab sofort, dass nach telefonischer Vereinbarung Termine in den einzelnen Fachbereichen möglich sind. Dazu kann die Stadtverwaltung unter der Nummer 03338/365-0 kontaktiert werden.

Landkreis Barnim

Barnimer Busgesellschaft (BBG)

Ab dem 27. April 2020 nehmen die Schulen schrittweise wieder ihren regulären Betrieb auf. Aus diesem Grund wird die Barnimer Busgesellschaft ebenfalls ab dem 27. April 2020 ihr Beförderungsangebot auf den üblichen Fahrplan umstellen, der für Schulzeiten gilt. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der Barnimer Busgesellschaft zu finden (www.bbgeberswalde.de).

Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung Barnim

Die Kreisverwaltung Barnim wird bis auf weiteres Anliegen weiterhin nur schriftlich, per Telefon oder E-Mail entgegennehmen. Persönliche Termine gibt es nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache, um Ansteckungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden. Auch in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde bleibt der direkte Bürgerkontakt weiterhin eingeschränkt. Allerdings werden ab dem 27. April wieder mehr Termine angeboten.

Unter www.barnim.de/kfz-fe können die Bürgerinnen und Bürger wieder Onlinetermine für folgende Sprechzeiten buchen:

Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 15 Uhr
Donnerstag 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag 8 bis 12 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten können bei eilbedürftigen und systemrelevanten Anliegen telefonisch unter 03334 214 1466 vereinbart werden.

Sind mehr als drei Anliegen zu bearbeiten, sollen sich die Antragsteller einen Termin zur kontaktfreien Abgabe der Antragsunterlagen unter kfz-fe@kvbarnim.de anfordern. Hierbei sind die Anzahl der zu erwartenden Anliegen, der Standort (Eberswalde oder Bernau) und eine Rückrufnummer
anzugeben.

Für den Besuch in der Behörde gelten besondere Schutz- und Sicherheitsbestimmungen. So erhält nur der Antragsteller oder die bevollmächtigte Person Zutritt.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Landkreis Barnim, Stadt Bernau

Euch einen schönen Wochenstart bei bis zu 22 Grad am Montag.

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