
Bernau / Landkreis Barnim: Wie der Landkreis Barnim aktuell informiert, muss die aktuelle MKS-Tierseuchenallgemeinverfügung aufrechterhalten, bzw. ab morgen, dem 12. April 2025, erneuert werden.
Auch wenn es KEINE neuen MKS Ausbrüche oder Verdachtsfälle gab, bleiben die Sperrzone (6 km Radius um den Ausbruchsbetrieb) und alle damit verbundenen Anordnungen für einen noch unbestimmten Zeitraum erhalten.
Hintergrund ist, dass die Weltgesundheitsorganisation (WOAH) noch nicht über den Antrag Deutschlands auf Wiederherstellung der kompletten MKS Freiheit entschieden hat. Das zuständige Referat im BMEL und die Landeskrisenzentren von Berlin und Brandenburg haben daher entschieden, die Maßnahmen auf unbestimmte Zeit aufrechtzuerhalten. Die Gefahr besteht, dass die WOAH bei Nichtaufrechterhaltung der Zone bis zu ihrer Entscheidung, Deutschland wieder als „nicht frei von MKS“ definiert. Da dies große Auswirkungen auf unsere Volkswirtschaft und den weltweiten Handel hätte, muss die Sperrzone in der bestehenden Größe bis auf Widerruf aufrechterhalten werden.
Sobald die WOAH über den Antrag Deutschlands, hoffentlich positiv entschieden hat, werden wir die Betroffenen sofort über das Ergebnis informieren und die Maßnahmen ggf. aufheben.
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Die Tierseuchenallgemeinverfügung wurde am 11. April 2025 auf unserer Internetseite https://www.barnim.de veröffentlicht. (Karte zur Sperrzone)
Eine Information des Landkreis Barnim.