
Bernau / Barnim: Fahrgäste der Barnimer Busgesellschaft (BBG) müssen sich ab dem 1. Februar 2026 auf eine wichtige Neuerung einstellen.
Das Unternehmen untersagt künftig die Mitnahme von Elektro-Tretrollern (E-Scootern) in seinen Fahrzeugen. Die BBG folgt damit einer bundesweiten Empfehlung des Branchenverbandes VDV, die den Schutz der Passagiere vor möglichen Akku-Bränden in den Fokus rückt.
Die Entscheidung basiert auf Sicherheitsbedenken hinsichtlich der Akku-Qualität vieler Modelle, so das Verkehrsunternehmen. Da es international bereits zu gefährlichen Vorfällen in Bussen und Bahnen kam, haben Verkehrsbetriebe in Städten wie Leipzig, Frankfurt am Main und Berlin die Scooter bereits verbannt. Mit der Neuregelung schließt sich die BBG nun diesem flächendeckenden Sicherheitsstandard an, um das Brandrisiko im Fahrgastraum zu minimieren.
Wie die BBG mitteilt, bezieht sich das Mitnahmeverbot ausschließlich auf Elektro-Tretroller. Andere elektrisch betriebene Fahrzeuge sind davon nicht betroffen.
Da die Akkus von Elektro-Rollstühlen und vierrädrigen Elektromobilen für mobilitätseingeschränkte Personen laut VDV bereits deutlich höheren Sicherheitsanforderungen entsprechen, dürfen diese Hilfsmittel auch weiterhin uneingeschränkt in den Bussen der BBG mitfahren.
Seitens der BBG heißt es ergänzend: „Hintergrund für diese notwendige Einschränkung sind nicht ausreichende Normen und Sicherheitsstandards bei den verbauten Lithium-Ionen-Akkus, die leicht in Brand geraten können. Die Gefahrensituation ist in der Regel nicht frühzeitig zu erkennen, sondern wird erst unmittelbar bei ihrem Eintritt bemerkt. Die Folge sind Flammenbildung, Explosionswirkungen und von den Batterien werden innerhalb weniger Sekunden giftige Rauchgase freisetzt, die schon in geringen Mengen gesundheitsschädlich sind. Wegen des sehr kurzen Zeitraums zwischen Branderkennung und maximaler Gefährdung ist ein geordnetes Aussteigen – insbesondere bei voll besetzten Bussen – nicht sicher möglich. Das Mitnahmeverbot gilt, bis eine EU-weite Zertifizierung der Akkus gesetzlich geregelt ist oder die Hersteller das Risiko nachweislich beseitigt haben.“
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