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Macht Euch schöne Ostern, auch wenn nicht alles erlaubt ist – Hinweise

#WirBleibenZuhause

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Das bevorstehende Osterfest wird wohl ein wenig anders werden als wir es bisher gewohnt sind.

Zahlreiche Veranstaltungen fallen aus, das Osterfeuer kann in diesem Jahr nicht den Winter vertreiben, Terrassen bleiben geschlossen und ein gemütliches Beisammensein mit Freunden und Familie, kann in den meisten Fällen nicht stattfinden.

Auch über das Osterfest gelten die Regeln der aktuell erlassenen Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Ausnahmen gibt es keine und wir alle müssen zusehen, dass wir uns hiermit zum Wohle aller, arrangieren.

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Insofern wollen wir noch einmal appellieren, diese einzuhalten und verweisen auf die wichtigsten Regeln.

Generell gilt, dass der Aufenthalt an öffentlichen Plätzen und Orten untersagt ist. Ausnahmen bilden hier:

  • Wege zum Einkauf für den täglichen Bedarf (zum Beispiel Lebensmittel oder zu Apotheken)
  • Wahrnehmung beruflicher Tätigkeiten und zum Aufsuchen des Arbeitsplatzes,
  • Inanspruchnahme medizinischer und veterinärmedizinischer Versorgungsleistungen wie Arztbesuche, dazu gehören auch Psycho- und Physiotherapeuten, soweit dies medizinisch dringend erforderlich ist,
  • Abgabe von Blutspenden,
  • Besuch bei Lebenspartnern, Alten, Kranken oder Menschen mit Einschränkungen außerhalb von Einrichtungen sowie zur Wahrnehmung des Sorgerechts im jeweiligen privaten Bereich und zur Begleitung von unterstützungsbedürftigen Personen und Minderjährigen,
  • Begleitung Sterbender sowie zur Teilnahme an Beisetzungen im engsten Familienkreis,
  • Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie zur Versorgung von Tieren,
  • Wahrnehmung dringend und nachweislich erforderlicher Termine bei Behörden, Gerichten, Gerichtsvollziehern, Rechtsanwälten und Notaren.

Der Kontakt mit Personen, die nicht zum eigenen Haushalt gehören, sollte soweit es geht, reduziert werden. In der Öffentlichkeit dürfen Barnimerinnen und Barnimer deshalb lediglich mit Personen des eigenen Haushaltes oder maximal einer haushaltsfremden Person unterwegs sein. Öffentliche und private Feiern sowie Ausflüge in Gruppen sind gänzlich untersagt.

Private Osterfeuer, das gemütliche Beisammensitzen mit Nachbarn, der Ausflug zu Verwandten sind ebenfalls verboten. Überall ist darauf zu achten, dass der Mindestabstand von 1,50 Metern eingehalten wird. Der kurze Osterurlaub über die Feiertage ist ebenfalls tabu! So gibt es unter anderem in Mecklenburg-Vorpommern und den Inseln Rügen und Usedom nur Einlass, wenn Ihr dort einen Hauptwohnsitz habt.

Erlaubt sind hingegen familiäre oder alleinige Spaziergänge, Radfahren, Angeln oder Aktivitäten, so lange sie im Rahmen der Abstandsregel und in relativer Wohnortnähe stattfinden und nicht mehr als eine haushaltsfremde Personen dabei ist. Hierzu gehören auch Lebenspartner, die ggf. an unterschiedlichen Orten wohnen.

Es ist davon auszugehen, dass die bekannten und beliebten Ausflugsziele am Oster-Wochenende recht voll werden. Achtet hier auf jeden Fall auf den entsprechenden Mindestabstand zu anderen. Ordnungsämter und Polizei werden dies in jedem Fall kontrollieren. Im Übrigen besteht kein Ausreiseverbot für Berliner nach Brandenburg ;-)

Ganz wichtig! Aktuell besteht in Brandenburg die Waldbrandgefahrenstufe 4. Es ist davon auszugehen, dass dieses auf 5 steigen wird. Geschieht dies, so ist das Betreten der Wälder in jedem Fall untersagt. Bereits in der Stufe 4 sollten nur öffentliche Wege betreten werden. Um Waldbrände zu verhindern, sind Erholungssuchende aufgefordert, im Wald und in Waldnähe kein offenes Feuer zu entfachen, nicht zu rauchen, keine Fahrzeuge in Waldrandnähe und auf Waldwegen abzustellen und auch die Zufahrten zu den Waldwegen freizuhalten.

Infos zu den jeweiligen Waldbrandgefahrenstufen findet Ihr hier.

Euch ne schöne Zeit!

Informationen zur Eindämmungsverordnung des Land Brandenburg findet Ihr hier.

 

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