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Landkreis Barnim stundet Kosten für Tagespflege und Kinderbetreuung

Info des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Wie der Landkreis Barnim aktuell mitteilt, ist nun auch die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter untersagt.

Demnach werden die Elternbeiträge für Kinder in Tagespflege im Landkreis Barnim sowie für die Kinderbetreuung im Land Berlin für die Dauer der angeordneten Schließzeit ebenfalls vorläufig ausgesetzt.

Mit der Regelung können nun auch Eltern aus systemkritischen Berufsgruppen, die ein Kind bei einer Tagesmutter haben, einen Antrag auf Notbetreuung stellen.

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Anbei die Originalmitteilung des Landkreis Barnim

„Die Schließung der Kindertagesbetreuungsangebote im gesamten Bundesgebiet hat auch Auswirkungen auf das Leben vieler Barnimer Familien.

Diese sind vielerorts auf eine private Betreuung angewiesen, oder sie verzichten auf ihr Arbeitsentgelt. Seit Mittwoch ist laut Allgemeinverfügung nun auch die Betreuung von Kindern bei einer Tagesmutter untersagt.

„Der Kreisverwaltung ist bewusst, dass dadurch zum Teil starke existenzielle Einschränkungen bei den Eltern auftreten können“, sagt Barnims Sozialdezernentin Yvonne Dankert. Zudem sei noch nicht absehbar, wann die Öffnung der Kindertagesbetreuungsangebote wieder erfolgen könne. „Nach heutigem Kenntnisstand kann die Dauer der Schließung auch nach dem 19. April 2020 weiter Bestand haben“, so die Dezernentin weiter.

Nach Aussage des Brandenburgischen Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport wird derzeit an einer landesweiten Regelung zum Erlass der Kitabeiträge gearbeitet. Bis zur rechtlichen Klärung, ob das Land für die Kommunen und Eltern eine finanzielle Entlastung schaffen kann, wird der Landkreis Barnim die Elternbeiträge für Kinder in Tagespflege im Landkreis sowie für die Kinderbetreuung im Land Berlin für die Dauer der angeordneten Schließzeit vorläufig aussetzen. Dazu wird die Fälligkeit der Kostenbeiträge für die Monate April und Mai 2020 auf den 15. Mai 2020 für beide Monate festgelegt. Bis dahin soll es eine landeseinheitliche Regelung geben.

Die Festlegung betrifft die Beitragspflicht für alle zu diesem Zeitpunkt abgeschlossenen Betreuungsverträge, auch für die Eltern, die eine Notbetreuung in Anspruch nehmen. Eltern aus systemkritischen Berufsgruppen, die ein Kind bei einer Tagesmutter haben, können nun einen Antrag auf Notbetreuung über eine Kita oder direkt beim Jugendamt stellen.

Bislang wurden im Landkreis 1.409 Anträge auf Notbetreuung bewilligt. Insgesamt 350 Anträge mussten abgelehnt werden.“

Quelle: Landkreis Barnim – Link

Petition #BRANDENBURGSAGTDANKE – NOTFALL-KITA BEITRAGSFREI!

Nachtrag: Bereits kurz nach dem Erscheinen der Regelung, machen sich Stimmen breit, die eine Kostenübernahme auch für Notfallplätze fordern. In Internet wurde hierzu eine Petition ins Leben gerufen.

https://www.openpetition.de/petition/online/brandenburgsagtdanke-notfall-kita-beitragsfrei

Hierin heisst es:

„Wir fordern, dass der Kita-Besuch in der Notfallbetreuung beitragsfrei wird. Damit sagen wir Danke für den Einsatz der Verkäuferinnen und Verkäufer, der Pflegerinnen und Pfleger, der Krankenschwestern und Arzthelferinnen, der Mediziner, Polizisten, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Gesundheits- und Ordnungsämtern und all die anderen Helfer, die in der #Corona-Krise für uns alle den Laden am Laufen halten. Beifall und Standingovations sind wichtig, der Verzicht auf Kitagebürhen wie bei allen anderen Eltern ist zusätzliche Anerkennung.“

 

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