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Landkreis Barnim erinnert an die Beantragung von Schülertickets

Info des Landkreis Barnim

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Der Landkreis Barnim erinnert an die rechtzeitige Beantragung von Schülertickets für den Schulverkehr der Barnimer Busgesellschaft.

Durch den Wegfall der Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort als Anspruchsvoraussetzung rechnet der Landkreis mit erheblich mehr Anträgen und einer entsprechenden Bearbeitungsdauer.

Vom Landkreis Barnim heisst es hierzu: Seit Anfang März können Schülerinnen und Schüler im Landkreis Barnim wieder Anträge auf eine für sie kostenfreie Schülerbeförderung stellen. Aufgrund der zuletzt gelockerten Anspruchsvoraussetzungen rechnet die Kreisverwaltung mit einer Vielzahl zusätzlicher Anträge für das kommende Schuljahr. Der Landkreis Barnim bittet um Mithilfe.

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„Mit dem Wegfall der Mindestentfernung zwischen Wohn- und Schulort als Anspruchsvoraussetzung ist die Zahl der Anspruchsberechtigten deutlich gestiegen“, erklärt Holger Lampe, Erster Beigeordneter und zuständiger Dezernent für den ÖPNV im Landkreis Barnim. „Wir haben uns für dieses Jahr auf eine deutlich höhere Zahl an Antragstellungen eingestellt. Mein Dank gilt den zahlreichen Schülerinnen und Schülern, die ihre Anträge bereits eingereicht haben. Um die rechtzeitige Ausstellung aller Fahrausweise sicherstellen zu können, bitte ich alle weiteren Anspruchsberechtigten, die bislang noch keinen Antrag gestellt haben, dies so schnell wie möglich zu tun.“

Wer hat Anspruch auf ein kostenfreies Schülerticket?

Ab dem kommenden Schuljahr haben alle Schülerinnen und Schüler, deren Wohnsitz im Landkreis Barnim liegt, Anspruch auf ein Schülerticket. Dieses Ticket gilt zwischen dem Wohnort und der zuständigen bzw. nächsterreichbaren Schule. Fällt diese Strecke in den Bereich einer größeren Tarifwabe, kann sich ein Schülerticket trotz kurzem Schulweg lohnen.

Wer kann jetzt einen Antrag stellen?

Die Antragsformulare sind in den Schulen des Landkreises erhältlich oder im Internet unter www.barnim.de abrufbar. Einen Antrag stellen können dann:

Alle Schülerinnen und Schüler, deren aktuelles Schülerticket zum Schuljahresende abläuft, die aber dennoch im nächsten Jahr eine Schule besuchen. Darüber hinaus können alle im Landkreis gemeldeten Schülerinnen und Schüler ab dem kommenden Schuljahr grundsätzlich ein Schülerticket bekommen.

Achtung bei bereits vorhandenen Schülertickets:

In der Regel sind diese mehrjährig gültig. Bitte schauen Sie die Gültigkeitsdauer auf Ihrem Bewilligungsbescheid nach. Bei mehrjähriger Gültigkeit behält das Schülerticket für den gesamten Bewilligungszeitraum seine Gültigkeit und braucht nicht getauscht oder neu beantragt werden.

Ansprechpartner:

• für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben A bis J beginnen: Telefonnummer 03334/2141266

• für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben K bis R beginnen: Telefonnummer 03334/2141259

• für Schülerinnen und Schüler, deren Nachnamen mit dem Anfangsbuchstaben S bis Z beginnen, sowie Geflüchtete: Telefonnummer 03334/2141254

• für den Bereich Schülerspezialbeförderung: Telefonnummer 03334/2141265

Neben den angegebenen Telefonnummern können Antragstellende den Bereich Schülerbeförderung auch über die Mail-Adresse schuelerbefoerderung@kvbarnim.de erreichen.

Hinweis: Bei Verlust des Schülertickets wenden Sie sich bitte direkt an die Barnimer Busgesellschaft, Service-Center Eberswalde: 0 33 34 – 23 50 03, BBG direkt: 033 34 – 52 259 oder 0 33 34 – 52 127.

Verwendete Quellen: Landkreis Barnim

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