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Kita- und Hort- Beiträge werden im Land Brandenburg erlassen

Einheitliche Regelung ab 1. April 2020

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Nachdem bereits mehrere Gemeinden, darunter auch Bernau, die Kita-Beiträge vorerst ausgesetzt haben, gibt es nun eine einheitliche Regelung im Land Brandenburg.

Demnach gilt ab dem 1. April 2020, eine Beitragsfreiheit für Eltern, die nicht die Notfallbetreuung in Krippe, Kita und Hort in Anspruch nehmen. Hierfür stellt das Land Brandenburg Fördermittel von etwa 14 Mio. Euro pro Monat zur Verfügung.

Im Land Brandenburg werden 1.870 Kitas von über 750 Trägern betrieben. 52 Prozent der Kindertagesstätten werden von Städten und Gemeinden getragen, 48 Prozent sind in freier Trägerschaft.

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„Insgesamt werden 187.000 Kinder betreut. Davon sind derzeit rund 7,1 Prozent in der Notfallbetreuung. Das heißt 92,9 Prozent der Eltern sollen ab April für die Dauer der Schließung der Kindertagesstätten und der Kinderpflegestellen keine Beiträge zahlen, darunter sind bereits diejenigen, die aufgrund anderer Gründe ohnehin beitragsbefreit sind. Es soll ein einfaches Antragsverfahren für die Kitaträger geben, um schnell die Einnahmeausfälle zu kompensieren. Es gibt pro Kind und Monat 160 € für die Krippe, 125 € für den Kindergarten und 80 € für den Hort“, so das Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

Weiter heisst es: „Das Geld fließt an die Landkreise/kreisfreien Städte, da sie in Brandenburg für die Kindertagesbetreuung zuständig sind. Öffentliche und freie Träger von Kindertagesstätten können bei den Landkreisen/kreisfreien Städten die Zuwendung für den Ausfall von Elternbeiträgen ab dem 1. April 2020 beantragen. Gefördert werden nur Träger, die die Eltern von Beiträgen freistellen. Hierzu zählt auch die Kindertagespflege.

Mit der Landesunterstützung geht das Land davon aus, dass ab dem 1. April 2020 von den Eltern, die keine Notfallbetreuung in Anspruch nehmen, landesweit keine Elternbeiträge erhoben werden. Dies schließt die Tagespflege mit ein. Transferleistungsempfänger, Geringverdienende und Kinder im letzten Jahr vor der Einschulung sind bereits schon beitragsbefreit.“

Quelle: Ministerium für Bildung, Jugend und Sport.

 

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