Illegale Müllablagerungen in- und um Bernau haben zugenommen
Müllhotline: 03334 5262-066
Bernau (Barnim): Beinahe täglich stoßen wir in unserer Region auf Berge von illegalem Müll.
Meist an abgelegenen Stellen ist es zum „Volkssport“ geworden, seinen Müll an Wegesrändern oder im Wald zu entsorgen. So wie zum Beispiel auf unserem Foto vom Wochenende am Ladeburger Landweg.
Auch wenn hier schnell mit der Beseitigung des Unrats reagiert wurde, so bleibt die Problematik trotz der Androhung empfindlicher Strafen leider bestehen. Wie der Landkreis Barnim informiert, ist es in den vergangenen Wochen im Landkreis wieder vermehrt zu illegalen Müllablagerungen gekommen.
Betroffen war vor allem der Raum um die Stadt Bernau.
„Vornehmlich haben Mitarbeiter losen Unrat, Dämmmaterial, Bauschutt, Hausmüll gefunden. Aber auch große Fuhren Sperrmüll wurden einfach in die Landschaft gekippt“, weiß Amtsleiter Joachim Hoffmann zu berichten. In einigen Fällen wären auch gefährliche Stoffe wie beispielsweise Farbeimer und Kanister mit unbekannten Flüssigkeiten gefunden worden.
Wie in solchen Fällen üblich wird nun durch die untere Abfallwirtschaftsbehörde als zuständige Behörde versucht, verwertbare Spuren wie beispielsweise Adressen auf Briefen oder andere Hinweise zu sichern, die unter Umständen zum Verursacher führen könnten. Darüber hinaus wird auch die Müllstreife die sogenannten „Hotspots“ – die Stellen, an denen die meisten illegalen Ablagerungen stattfinden intensiv bestreifen.
Dennoch ist eine Sensibilisierung der Bürgerinnern und Bürger wichtig.
Zeugen, die Beobachtungen zu illegalen Müllablagerungen gemacht haben oder aber Hinweise zu den Verursachern geben können, werden daher gebeten sich bei der unteren Abfallwirtschaftsbehörde des Landkreises Barnim unter der Telefonnummer 03334 214-1506 zu melden.
Darüber hinaus ist die Hotline der Müllstreife 24 Stunden, 7 Tage in der Woche unter der Telefonnummer 03334 5262-066 für sachdienliche Hinweise zu erreichen.
Sollten Täter ermittelt werden, drohen ihnen empfindliche Strafen bis zu einem Bußgeld in Höhe von 50.000 Euro.