Anzeige
Holland-Park - Bild kann nicht geladen werden.  
 
           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Freitag: Überwiegend stark bewölkt, im Tagesverlauf Regen bei bis zu 7 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Guten Morgen aus Bernau und allen einen angenehmen Wochenstart

Infos für den Tag

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Bei aktuell frischen 4 Grad in Bernau, mag man sich kaum vorstellen, dass wir heute bis zu 22 Grad erwarten.

Wir hoffen, Ihr hattet ein erholsames Wochenende und wünschen einen stressfreien Start in die neue Woche.

Mit dem heutigen Montag gehen auch zahlreiche Neuerungen oder Änderungen einher. Einige wollen wir Euch gern mit in den Tag geben. Allen voran die Verordnung zum Tragen von Mund und Nasenschutz in Geschäften sowie im ÖPNV.

Anzeige
 

Ab heute muss im Land Brandenburg im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Geschäften des Einzelhandels, ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. In Berlin ist gilt die Pflicht ab heute nur im ÖPNV.

Die Mund-Nasen-Bedeckung muss aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sein, eine Ausbreitung von übertragungsfähigen Tröpfchenpartikeln beim Husten, Niesen, Sprechen oder Atmen zu verringern, unabhängig von einer Kennzeichnung oder zertifizierten Schutzkategorie. Dies kann auch selbstgenähtes, ein Schal oder Tuch sein. Menschen mit Behinderungen und diejenigen Personen mit entsprechenden gesundheitlichen Gründen müssen nur dann eine Nase-Mund-Abdeckung tragen, wenn sie dazu in der Lage sind. Die Regelung gilt für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.

Nach gut sechs Wochen Pause beginnt für Brandenburger SchülerInnen wieder der Schulunterricht. Vorerst müssen SchülerInnen der 10. Klassen in kleinen Gruppen und mit Abstand wieder für einige Stunden die Schulbank drücken.

Ab dem 4. Mai 2020 werden die Jahrgangsstufe 6 der Grundschulen und Förderschulen, die Jahrgangsstufe 9 der Ober- und Gesamtschule, des Gymnasiums und der Förderschulen sowie die Jahrgangsstufe 11 des Gymnasiums und die Jahrgangsstufe 12 der Gesamtschule wieder mit dem Unterricht beginnen.

Ab dem 11. Mai 2020 sollen dann auch die Jahrgangsstufe 5 der Grund- und Förderschulen wieder ein regelmäßiges Unterrichtsangebot erhalten.

Hinweis für Bernau:

Für die gesamte Verwaltung gilt ab sofort, dass nach telefonischer Vereinbarung Termine in den einzelnen Fachbereichen möglich sind. Dazu kann die Stadtverwaltung unter der Nummer 03338/365-0 kontaktiert werden.

Landkreis Barnim

Barnimer Busgesellschaft (BBG)

Ab dem 27. April 2020 nehmen die Schulen schrittweise wieder ihren regulären Betrieb auf. Aus diesem Grund wird die Barnimer Busgesellschaft ebenfalls ab dem 27. April 2020 ihr Beförderungsangebot auf den üblichen Fahrplan umstellen, der für Schulzeiten gilt. Nähere Informationen dazu sind auf der Internetseite der Barnimer Busgesellschaft zu finden (www.bbgeberswalde.de).

Publikumsverkehr in der Kreisverwaltung Barnim

Die Kreisverwaltung Barnim wird bis auf weiteres Anliegen weiterhin nur schriftlich, per Telefon oder E-Mail entgegennehmen. Persönliche Termine gibt es nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache, um Ansteckungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden. Auch in der Kfz-Zulassungs- und Fahrerlaubnisbehörde bleibt der direkte Bürgerkontakt weiterhin eingeschränkt. Allerdings werden ab dem 27. April wieder mehr Termine angeboten.

Unter www.barnim.de/kfz-fe können die Bürgerinnen und Bürger wieder Onlinetermine für folgende Sprechzeiten buchen:

Montag 8 bis 12 Uhr
Dienstag 8 bis 15 Uhr
Mittwoch 8 bis 15 Uhr
Donnerstag 8 bis 15 Uhr
Freitag 8 bis 12 Uhr
Samstag 8 bis 12 Uhr

Termine außerhalb dieser Zeiten können bei eilbedürftigen und systemrelevanten Anliegen telefonisch unter 03334 214 1466 vereinbart werden.

Sind mehr als drei Anliegen zu bearbeiten, sollen sich die Antragsteller einen Termin zur kontaktfreien Abgabe der Antragsunterlagen unter kfz-fe@kvbarnim.de anfordern. Hierbei sind die Anzahl der zu erwartenden Anliegen, der Standort (Eberswalde oder Bernau) und eine Rückrufnummer
anzugeben.

Für den Besuch in der Behörde gelten besondere Schutz- und Sicherheitsbestimmungen. So erhält nur der Antragsteller oder die bevollmächtigte Person Zutritt.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Landkreis Barnim, Stadt Bernau

 

Anzeige
enthält Werbung
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Skip to content