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Grenzschließung: Finanzielle Unterstützung für polnische Berufspendler

Aufwandsentschädigung beschlossen

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Mit dem heutigen Freitag treten neue Regelungen für den Grenzverkehr von und nach Polen in Kraft.

Zum einen wurde die Schließung der Grenze bis mindestens 13. April verlängert und zum anderen müssen sich polnische Berufspendler in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Mit dieser Regelung wäre es einigen tausend Menschen nicht mehr möglich, in Brandenburg zu arbeiten.

Sie müssten sich quasi entscheiden hier zu arbeiten und Deutschland, bzw. Brandenburg bis mindestens 13. April nicht zu verlassen oder ihre Arbeit hier auszusetzen und nach Polen zu fahren um dort, zum Beispiel bei ihren Familien zu bleiben.

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Nun bittet das Brandenburger Finanz- und Wirtschaftsministerium polnische Berufspendler hier zu bleiben um weiterhin die Wirtschaft zu unterstützen. Hierfür verständigten sich Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach auf Hilfsmaßnahmen für polnische Berufspendler.

Polnische Berufspendler sollen nach den abgestimmten Regelungen ab heute eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 65 Euro pro Tag erhalten. Hinzu kommen 20 Euro täglich für jedes sich im Land Brandenburg aufhaltende Familienmitglied der Beschäftigten. Damit soll der durch den Aufenthalt entstehende Mehraufwand zum Beispiel für Unterbringung in Hotels oder Pensionen, Verpflegung oder sonstige Mehrkosten pauschal ausgeglichen werden.

Wirtschaftsminister Jörg Steinbach erklärte, es gehe bei den Unterstützungsmaßnahmen darum, „einen wirksamen Beitrag zur Aufrechterhaltung des Wirtschaftslebens in Brandenburg zu leisten. Das ist von ganz entscheidender Bedeutung!“ Begünstigt von den Zahlungen sind alle polnischen Berufspendler, die in Brandenburg tätig sind. „Wir verzichten hier auf feinsinnige Differenzierungen, die in der Praxis nicht administrierbar sind und nur neue Fragen aufwerfen würden. Wir sagen daher allen polnischen Pendlern in Brandenburg: Bleiben Sie bei uns, setzen Sie bitte Ihre Arbeit fort“, sagte Lange.

Die Unterstützung soll mindestens so lange gezahlt werden, wie die Maßnahmen der polnischen Seite in Kraft bleiben, längstens aber für drei Monate.

Quelle: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE)

 

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