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Grenze zu Polen bleibt bis mindestens 13. Mai 2020 geschlossen

Hinweis Grenzverkehr

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Polen): Wie am heutigen Mittwoch bekannt wurde, hat die Republik Polen die Grenzschließung zunächst befristet bis zum 13. Mai 2020 verlängert.

Seit 15. März 2020 ist die Grenze ins benachbarte Polen für alle Ausländer geschlossen und eine Einreise war bisher nur unter besonderen Voraussetzungen und in Ausnahmefällen möglich. Nun wurde die Eindämmungsmaßnahme noch einmal verlängert.

Laut der aktualisierten Verordnung heisst es seitens der Deutschen Vertretungen in Polen:

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„… Zusätzlich wurden zunächst befristet bis zum 13.05.2020 wieder Grenzkontrollen eingeführt und zahlreiche Übergänge von DEU nach Polen ganz geschlossen.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch folgenden Personengruppen erlaubt, die bei der Einreise ihre Kontaktdaten inkl. Rufnummer angeben und sich direkt nach der Einreise in eine 14-tägige Quarantäne begeben müssen. Ausnahmen von der Quarantäne gelten für Fahrer im Personen- und Güterverkehr.

Eine Einreise nach Polen ist nur noch für folgende Personengruppen erlaubt:

  • POL Staatsbürger,
  • Ausländer, die Ehepartner oder Kinder der POL Staatsbürger sind oder von denen dauerhaft betreut werden,
  • Ausländer, die eine KARTA POLAKA besitzen,
  • Diplomaten und ihre Familienmitglieder,
  • Ausländer, die über einen befristeten oder unbefristeten Aufenthaltstitel in POL verfügen,
  • Ausländer, die über eine Arbeitsgenehmigung in POL verfügen,
  • Personen, die eine Sondergenehmigung des Hauptkommandanten des Grenzschutzes haben,
  • Ausländer, die ein Transportmittel fahren, das zur Güterbeförderung dient.

Auch für diese Ausnahmen ist eine Einreise von DEU nach Polen nur noch an den folgenden Übergängen möglich:

Für  PKW:

  • Gubin – Guben (bis 3,1 t)
  • Słubice – Frankfurt an der Oder
  • Kostrzyń n. Odrą – Küstrin – Kietz (bis 7,5 t)
  • Krajnik Dolny – Schwedt
  • Świnoujście – Garz
  • Jędrzychowice – Ludwigsdorf
  • Świecko – Frankfurt
  • Kołbaskowo – Pomellen
  • Zgorzelec – Görlitz (bis 7,5 t)

Für  LKW:

  • Świecko – Frankfurt an der Oder
  • Kołbaskowo – Pomellen
  • Olszyna – Forst (hier auch Busse)
  • Jędrzychowice – Ludwigsdorf

Für  Fußgänger/Radfahrer:

  • Gubin – Guben
  • Słubice – Frankfurt (Oder)
  • Kosztrzyń n. Odrą – Küstrin – Kietz
  • Zgorzelec – Görlitz

Die Ausreise aus Polen und Einreise nach Deutschland ist nur noch mit triftigem Grund an den u.g. Übergängen möglich.“

Quelle: Deutsche Vertretungen in Polen – Link

 

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Verwendete Quellen
Deutsche Vertretungen in Polen
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