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Gemeinde Wandlitz und Amt Biesenthal öffnen Verwaltungen

Info Verwaltung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Wandlitz – Biesenthal: Mit dem heutigen 11. Mai stehen die Verwaltungen und Rathäuser der Gemeinden Wandlitz und Biesenthal unter Einschränkungen wieder zur Verfügung.

Gemäß der Eindämmungsverordnung waren diese seit etwa 6 Wochen kaum oder nur bedingt für einen persönlichen Besuch erreichbar.

Ab dem 11.05. bietet die Gemeinde Wandlitz zu den regulären Sprechzeiten wieder Termine im Rathaus an. Diese müssen vorher mit dem Sachbearbeiter selbst vereinbart werden. Auch die Meldestelle und das Standesamt arbeiten weiter mit Terminen. Die Besucher werden gebeten, einen Mund-Nasen-Schutz zu tragen. Eine Übersicht der Verwaltung findet Ihr hier.

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Auch das Amt Biesenthal-Barnim öffnet ab heute, 11. Mai 2020, seine beiden Amtshäuser unter Einhaltung strenger Hygienemaßnahmen für den Besucherverkehr. Der Zutritt erfolgt generell nur mit Mundschutz und nach Händedesinfektion, die im Wartebereich zur Verfügung steht. Die Verwaltung bittet alle BesucherInnen zu klingeln.

Sofern die Kapazität im Wartebereich ausgeschöpft ist, ist es zwingend erforderlich, vor dem Amtsgebäude zu warten. Wir möchten Sie höflich darum bitten, sofern möglich, Ihre Anliegen weiterhin prioritär per Mail oder Telefon an uns zu richten, heisst es aus Biesenthal.

Weitere Gemeinden

Bernau – Für die gesamte Verwaltung gilt, dass nach telefonischer Vereinbarung Termine in den einzelnen Fachbereichen möglich sind. Dazu kann die Stadtverwaltung unter der Nummer 03338 365-0 kontaktiert werden.

Panketal – Das Rathaus ist wieder für den Besucherverkehr geöffnet – allerdings nur nach vorheriger Terminabsprache und unter strengen Sicherheitsvorkehrungen. So ist beispielsweise eine Behelfsmaske oder ein Tuch zwingend erforderlich, um Mund und Nase zu bedecken.

Landkreis Barnim – Die Kreisverwaltung Barnim wird bis auf weiteres Anliegen weiterhin nur schriftlich, per Telefon (03334 214 0) oder E-Mail entgegennehmen. Persönliche Termine gibt es nach vorheriger telefonischer oder schriftlicher Absprache, um Ansteckungen zu verhindern und die Arbeitsfähigkeit nicht zu gefährden.

Verwendete Quellen: Die jeweiligen Gemeinden

 

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