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Corona-Soforthilfe für Unternehmer und Freiberufler soeben gestartet

Anträge ab sofort verfügbar

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau (Barnim): Von vielen bereits sehnlichst erwartet, startete am heutigen Mittwochvormittag um 9 Uhr das Soforthilfeprogramm der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB).

Das Programm soll mittleren und kleinen Unternehmen sowie Freiberuflern schnell und unkompliziert helfen, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und Liquiditätsengpässe geraten sind. 

Wie Finanzministerin Katrin Lange und Wirtschaftsminister Jörg Steinbach kürzlich mitteilten, besteht dieses Soforthilfeprogramm aus zwei Bestandteilen: Zum einen sollen Notleidende Unternehmen unbürokratisch und kurzfristig zwischen 5.000 und 60.000 Euro zur Abwendung einer akuten Existenzgefährdung erhalten können. Diese Soforthilfen sollen nicht als Darlehen, sondern als nicht rückzahlbare Zuschüsse gewährt werden.

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Zur weiteren Hilfe wird in Kürze ein Rettungsschirm für das Land Brandenburg von insgesamt bis zu einer Milliarde Euro zur Verfügung stehen. So zumindest die Planungen.

Die Unterstützung aus dem neuen Soforthilfeprogramm, welches bereits ab heute zur Verfügung steht, wird gestaffelt nach der Zahl der Erwerbstätigen und beträgt:

  • bis zu    2  Erwerbstätige  bis zu   5.000,- EUR,
  • bis zu    5  Erwerbstätige   bis zu 10.000,- EUR,
  • bis zu  15  Erwerbstätige   bis zu 15.000,- EUR,
  • bis zu  50  Erwerbstätige   bis zu 30.000,- EUR,
  • bis zu 100 Erwerbstätige   bis zu 60.000,- EUR

Die Soforthilfe wird von der Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB) nach Eingang der vollständigen Antragsunterlagen kurzfristig auf das Konto der Leistungsempfänger überwiesen. Anträge können von gewerblichen Unternehmen und selbstständigen Angehörigen der Freien Berufe (bis zu 100 Erwerbstätige) gestellt werden, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben. Die vollständige Richtlinie wird auf den Seiten der ILB veröffentlicht.

Antragsberechtigt sind gewerbliche Unternehmen und Angehörige der Freien Berufe mit bis zu 100 Erwerbstätigen, die eine Betriebs- bzw. Arbeitsstätte im Land Brandenburg haben.

Bei der Soforthilfe handelt es sich um einen Zuschuss der aus Gründen der staatlichen Fürsorge des Landes Brandenburg zum Ausgleich von Härten im Zusammenhang mit der Corona-Krise jetzt für die erste Zeit zur Verfügung stehen, so die ILB.

Folgende Unterlagen werden zur Antragstellung benötigt:

  • Handelsregisterauszug oder vergleichbare Unterlagen,
  • Gewerbeanmeldung,
  • Kopie des Personalausweises,
  • Lohnjournal oder gleichwertige Unterlagen für Erwerbstätige/Beschäftigte,
  • Formular „Erklärungen über bereits erhaltene bzw. beantragte „De-minimis“-Beihilfen.

Seitens der ILB heisst es:

„Es gibt keinen Grund, sofort den Antrag stellen zu müssen. Die Antragsfrist läuft bis Ende Dezember dieses Jahres.

Dennoch rechnen wir bereits jetzt mit vielen Tausend Anträgen, denn es gibt ja kein Unternehmen, das nicht in der einen oder anderen Weise von der Corona-Krise betroffen ist. Einigen Unternehmen geht das, was wir derzeit erleben, bereits an die Substanz. Deshalb sollen die Anträge auf Soforthilfe auch so zügig wie möglich bearbeitet und die Zuwendungen so schnell als möglich ausgezahlt werden. Darauf bereiten sich die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der ILB momentan vor. Mehr als 100 Beschäftigte der Bank werden an der Antragsbearbeitung mitwirken. Wir werden alle unsere Ressourcen mobilisieren, um diese Aufgabe zu meistern.“

Unternehmen und Freiberufler, die durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geraten sind, wenden sich bitte ab Programmstart an die

Investitionsbank des Landes Brandenburg (ILB)

Tel: 0331 – 660 2211

E-Mail: beratung@ilb.de

https://www.ilb.de/de/covid-19-aktuelle-informationen/standard.html

Alle Programme, die für durch die Corona-Krise in eine existenzbedrohliche wirtschaftliche Schieflage und in Liquiditätsengpässe geratene Unternehmen und Gewerbetreibende nutzen können, hat die ILB online zusammengestellt.”

Infos und Hilfe gibt es auch in Bernau und Barnim:

Wirtschaftsförderung der Stadt Bernau

  • Ansprechpartner: Herr Rebs, Frau Bartnig
  • Telefon: 03338-365370
  • E-Mail: wirtschaftsamt@bernau-bei-berlin.de

WITO Barnim

Die WITO Barnim – die Wirtschaftsförderung des Landkreises Barnim – bietet beratende Unterstützung im Zusammenhang mit dem Corona-Virus für Unternehmen mit akuten betriebswirtschaftlichen Schwierigkeiten an.

  • Ansprechpartner:
  • WITO Barnim
  • E-Mail: heinrich@wito-barnim.de
  • Telefon: 03334 59231

Quellen: Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Energie (MWAE), ILB, Stadt Bernau, Landkreis Barnim

 

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