Bernau – Karlsruhe: Vor wenigen Minuten hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass die Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD) nicht verboten werden kann.
Bereits zum zweiten Mal scheiterte nunmehr ein Verbotsantrag. In der heutigen Begründung heisst es u. a. „ihre Gesinnung sei zwar verfassungsfeindlich, die Partei habe aber nicht das „Potenzial“, die demokratische und freiheitliche Grundordnung in Deutschland zu gefährden.“
Grundlage hierfür war die mittlerweile unbedeutende Rolle der Partei in Deutschland, die mittlerweile nur noch etwa 5.000 Mitglieder- und z.B. in Landtagen oder im Bundestag keine Sitze mehr hat.
In Bernau versuchte die NPD zuletzt Mitte letzten Jahres mit Kundgebungen auf sich Aufmerksam zu machen. Diese Veranstaltungen fanden jedoch kaum Beachtung, bzw. Publikum.