Bernau (Barnim): Als erster Landkreis im Land Brandenburg, hat Ostprignitz-Ruppin heute eine Allgemeinverfügung für Reisen in den Landkreis erlassen.
Demnach ist es ab sofort untersagt, alle Orte des Landkreises aus privatem Anlass zu besuchen. So etwa beliebte Ziele wie Rheinsberg, Neuruppin oder Neustadt (Dosse).
Dazu zählen ausdrücklich auch nur vorübergehende Kurzaufenthalte z. B. am Wochenende oder einzelnen Tagen in allen Formen von Unterkünften wie insbesondere Wochenendhäusern, Datschen, Bungalows, Gehöften, Häusern, Wohnungen und mobilen Objekten wie z. B. Reisen mit Wohnmobilen und Campinganhängern sowie Booten bzw. Hausbooten.
Reisende, die sich bereits im Gebiet des Landkreises Ostprignitz-Ruppin aufhalten, haben bis spätestens zum 28. März 2020 ihren Aufenthalt zu beenden und abzureisen.
Ausgenommen von dieser Regelung sind Personen,
- deren erster Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt,
- Personen, deren zweiter Wohnsitz im Landkreis Ostprignitz-Ruppin liegt und dessen Nutzung für die Ausübung einer erwerbsmäßigen beziehungsweise selbständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin zwingend erforderlich ist,
- Personen, die ihrer erwerbsmäßigen bzw. selbständigen Tätigkeit im Landkreis Ostprignitz-Ruppin nachgehen und dafür auf Verlangen einen schriftlichen Arbeitsauftrag mit Angaben zu Arbeitsort und -zeit nachweisen können.
Die Verfügung soll als weitere Schutzmaßnahme zur Bekämpfung der Ausbreitung des neuartigen Coronavirus dienen, so der Landkreis OPR.
Hier findet Ihr die offizielle Homepage
Quelle: Landkreis Ostprignitz-Ruppin.