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Ab Montag: Kontaktbeschränkung und Schließung weiterer Geschäfte

Neue Leitlinien für ALLE

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Bernau (Barnim): Am heutigen Sonntagnachmittag haben sich die Bundeskanzlerin und Ministerpräsidenten zu einem Krisengipfel per Videokonferenz getroffen.

In dem Gespräch ging es um weitere Maßnahmen und Verordnungen, die die Ausbreitung des Coronavirus verlangsamen sollen. Insbesondere soll das öffentliche Leben noch weiter heruntergefahren werden. 

Auch wenn es nicht zu einer bundesweiten Ausgangssperre kommt, so gelten ab morgen, Montag, den 23. März 2020, weitere erhebliche Einschränkungen in Deutschland, Brandenburg, Barnim und Bernau.

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Nachtrag: Sonntag, 19.30 Uhr – alle Regeln für Brandenburg – neuer Beitrag:

https://bernau-live.de/covid-19-neue-verordnung-in-brandenburg-ab-montag-0-00-uhr-details/

Die Bundeskanzlerin und die Regierungschefinnen und Regierungschefs der Länder fassen folgenden Beschluss:

„Die rasante Verbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) in den vergangenen Tagen in Deutschland ist besorgniserregend. Wir müssen alles dafür tun, um einen unkontrollierten Anstieg der Fallzahlen zu verhindern und unser Gesundheitssystem leistungsfähig zu halten. Dafür ist die Reduzierung von Kontakten entscheidend.

  1. Die Bürgerinnen und Bürger werden angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb der Angehörigen des eigenen Hausstands auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren.
  2. In der Öffentlichkeit ist, wo immer möglich, zu anderen als den unter I. genannten Personen ein Mindestabstand von mindestens 1,5 m einzuhalten.
  3. Der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur alleine, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.
  4. Der Weg zur Arbeit, zur Notbetreuung, Einkäufe, Arztbesuche, Teilnahme an Sitzungen, erforderlichen Terminen und Prüfungen, Hilfe für andere oder individueller Sport und Bewegung an der frischen Luft sowie andere notwendige Tätigkeiten bleiben selbstverständlich weiter möglich.
  5. Gruppen feiernder Menschen auf öffentlichen Plätzen, in Wohnungen sowie privaten Einrichtungen sind angesichts der ernsten Lage in unserem Land inakzeptabel. Verstöße gegen die Kontakt-Beschränkungen sollen von den Ordnungsbehörden und der Polizei überwacht und bei Zuwiderhandlungen sanktioniert werden.
  6. Gastronomiebetriebe werden geschlossen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung mitnahmefähiger Speisen für den Verzehr zu Hause.
  7. Dienstleistungsbetriebe im Bereich der Körperpflege wie Friseure, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen, weil in diesem Bereich eine körperliche Nähe unabdingbar ist. Medizinisch notwendige Behandlungen bleiben weiter möglich.
  8. In allen Betrieben und insbesondere solchen mit Publikumsverkehr ist es  wichtig, die Hygienevorschriften einzuhalten und wirksame Schutzmaßnahmen für Mitarbeiter und Besucher umzusetzen.
  9. Diese Maßnahmen sollen eine Geltungsdauer von mindestens zwei Wochen haben.“

Quelle: Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)

Um 19 Uhr wird es eine Pressekonferenz von Brandenburgs Ministerpräsident Woidke geben. Es ist durchaus möglich, dass die Maßnahmen ergänzt oder geändert werden.

Wir aktualisieren diesen Beitrag nach der Pressekonferenz gegen 19.30 Uhr.

Nachtrag: Sonntag, 19.30 Uhr – alle Regeln für Brandenburg:

https://bernau-live.de/covid-19-neue-verordnung-in-brandenburg-ab-montag-0-00-uhr-details/

 

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