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Ab Karfreitag: Landkreis Ostprignitz-Ruppin hebt Einreiseverbot auf

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Bernau (Brandenburg): Nachdem der Landkreis Ostprignitz-Ruppin am 25. März eine Allgemeinverfügung für Reisen in den Landkreis erlassen hat, ist diese ab Karfreitag wieder aufgehoben.

In der Verfügung war es untersagt, alle Orte des Landkreises aus privatem Anlass zu besuchen. So etwa beliebte Ziele wie Rheinsberg, Neuruppin oder Neustadt (Dosse). Dazu zählten auch vorübergehende Kurzaufenthalte z. B. am Wochenende oder einzelnen Tagen in allen Formen von Unterkünften wie insbesondere Wochenendhäusern, Datschen, Bungalows, Gehöften, Häusern, Wohnungen und mobilen Objekten wie z. B. Reisen mit Wohnmobilen und Campinganhängern sowie Booten bzw. Hausbooten. Link zum Beitrag.

In der heutigen Mitteilung des Landkreises heisst es:

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„Der Landkreis Ostprignitz-Ruppin hebt nach der jetzt vorliegenden Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg vom 07.04.2020 und nach eingehender Prüfung die Allgemeinverfügung für Reisen nach Ostprignitz-Ruppin vom 29.03.2020 auf.

Bis zum Inkrafttreten der Aufhebung am Karfreitag (also am Tag nach der Veröffentlichung der beigefügten Allgemeinverfügung in den beiden großen Regionalzeitungen – Märkische Allgemeine und Ruppiner Anzeiger am 09.04.2020) wird von jeglichen Vollzugsmaßnahmen Abstand genommen.

Nach Aufhebung der Allgemeinverfügung Reisen ist allein die Verordnung des Landes Brandenburg über Maßnahmen zur Eindämmung des neuartigen Coronavirus maßgeblich, die insbesondere das Betreten öffentlicher Wege ohne triftigen Grund untersagt. Vor diesem Hintergrund appelliert der Landkreis Ostprignitz-Ruppin:

„Auch wenn die Allgemeinverfügung Reisen aufgehoben worden ist, bleibt es dabei, auf Reisen und Ausflüge zu verzichten. So wie es die große Mehrheit der Bevölkerung im Land Brandenburg aus vernünftigem Grund bisher getan hat. Wir alle tragen Verantwortung für die Gesundheit unserer Mitbürgerinnen und Mitbürger in dieser schweren Corona-Krise. Was zählt, sind weiterhin Solidarität und Verantwortungsbewusstsein. Dabei muss jeder Verzicht üben. Nur wenn alle dazu bereit sind, können wir diese Zeit gut überwinden. Dazu zählt auch, nur dringend notwendige und erforderliche Wege zurückzulegen, um eine weitere und schnelle Verbreitung des Virus zu verhindern. Nichts anderes meinte wohl auch der Ministerpräsident mit seinem Hinweis, dass jetzt nicht die Zeit des Reisens sei.“

Das Verwaltungsgericht Potsdam hatte mit zwei Beschlüssen vom 31.03.2020 die aufschiebende Wirkung von Widersprüchen in zwei Fällen gegen die bisher geltende Allgemeinverfügung Reisen angeordnet. Gegen diese Entscheidungen wurde am 02.04.2020 Beschwerde seitens des Landkreises eingelegt. In der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Berlin-Brandenburg wurden nun die Beschwerden des Landkreises gegen Gewährung von Eilrechtsschutz zurückgewiesen. Diese Beschlüsse des OVG sind unanfechtbar.“

Quelle: Landkreis Ostprignitz-Ruppin. Link

 

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