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Bernauer Gastronomen sollen Unterstützung erhalten

Gastro-Öffnung ab 21. Mai möglich

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Mit den aktuell sinkenden Inzidenzwerten könnten sich Bernauer Gastronomen zu Pfingsten wieder auf Gäste freuen.

Nach gut sechs Monaten Schließung stehen die Chancen gut, zumindest die Bereiche der Außengastronomie wieder öffnen zu dürfen. Für eine Unterstützung seitens der Stadt während der Anlaufzeit, wollen sich die Bernauer Christdemokraten einsetzen.

Mit einem Antrag an die kommende Stadtverordnetenversammlung sollen seitens der Stadt Bernau unter anderem Anträge auf zusätzliche Außenflächen unbürokratisch und großzügig genehmigt- oder vom Mai bis Oktober auf die Erhebung von Sondernutzungsgebühren, zum Beispiel für aufgestellte Terrassen, verzichtet werden. Nach Ansicht der Bernauer CDU könnte so die Anlaufphase der Außengastronomie hilfreich unterstützt werden.

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„Wir helfen Bernauer Vereinen und anderen in schwierigen Zeiten. Genauso wollen wir der lokalen Gastronomie ein Zeichen der Solidarität und Unterstützung senden. Zusätzliche Flächen für Außengastronomie und zwar gebührenfrei, damit wollen wir über den Sommer helfen. Unsere Kneipen- und Lokalbesitzer waren immer da, wenn wir Veranstaltungen für die Bernauer organisiert haben. Jetzt ist es an der Zeit, etwas zurückzugeben,“ sagt Daniel Sauer, Mitglied im Wirtschaftsausschuss der Stadt Bernau.

Diese Forderung wird von Dr. Sabine Buder unterstützt. „Bei meinen vielen Gesprächen der letzten Wochen und Monate in Bernau und im gesamten Wahlkreis wurde eins sehr deutlich. Die Gastronomen und Restaurantbesitzern sind engagiert und mit vielen Ideen, den Laden in schwierigen Zeiten am Laufen zu halten, unterwegs. Die Corona-Maßnahmen haben ihnen und ihren Mitarbeitern viel abverlangt. Jetzt, wo Öffnungen am Horizont sichtbar werden, müssen wir sie besonders unterstützen,“ meint die CDU-Bundestagskandidatin für Bernau, Panketal und Märkisch-Oderland.

Verwendete Quelle: CDU Fraktion Bernau

Öffnungen der Gastronomie ab 21. Mai in Bernau und Brandenburg möglich

Bleibt der Inzidenz-Wert einer Stadt oder einer Gemeinde unter 100, so dürfen ab 21. Mai 2021 gastronomische Einrichtungen ihre Außenbereiche öffnen.

Bedingungen: Gäste haben nur mit einem gebuchten Termin Zutritt (lebenspraktisch kann die Termin-Buchung auch direkt am Eingang erfolgen), dürfen keine COVID-19-Symptome haben und müssen in den letzten 24 Stunden negativ auf eine Infektion mit dem SARS-CoV- 2-Virus getestet sein. Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontakt-Nachverfolgung erfasst werden.

An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Und zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden.

 

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