Anzeige
Holland-Park - Bild kann nicht geladen werden.  
 
           +++ Aktuelle Kurzmeldungen +++
Wetter am Donnerstag: Meist bewölkt, später örtlich Schauer bei bis zu 8 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Vorsichtige Corona-Lockerungen ab heute in Brandenburg

Weitere Lockerungen ab 04. März

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Auch wenn Corona-Regeln weiterhin unser tägliches Leben mitbestimmen oder in Teilen  einschränken, so darf man schon vorsichtig an einen Hauch von Normalität denken.

Mit dem gestern veröffentlichten Fahrplan zur schrittweisen Aufhebung von Corona-Eindämmungsmaßnahmen, stehen seit heute die ersten Lockerungen ins Haus. In gut 3 Wochen sollen dann alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen fallen.

Bereits jetzt freuen sich insbesondere Veranstalter auf einen Frühling und Sommer ohne nennenswerte Einschränkungen. So laufen unter anderem die Planungen für die ersten Ostermärkte, Outdoor Veranstaltungen oder Konzerte. Für Bernau ist u.a. das Schwertkämpfertreffen oder das Hussitenfest geplant, das Programm für das Siebenklang-Festival steht und erste Flohmärkte haben sich angekündigt oder stehen in der Planung.

Anzeige
 

Auch in der Gastronomie ist Aufbruchstimmung zu vernehmen. Bereits ab heute fällt die 2G Plus Regel weg und vom 04. – 20. März können zumindest unter der 3G-Regel Gäste empfangen werden. Zutritt zu Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen haben ab heute vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene sowie Kinder unter 14 Jahren. „Mit Einbußen in Höhe von Minus 40,3 Prozent (real) ist das Jahr 2021 sogar noch schlechter ausgefallen als das Jahr 2020, welches ein Minus von 39,0 Prozent verzeichnet“, so in einem Bericht der DEHOGA (Deutscher Hotel- und Gaststättenverband e.V.)

Ebenfalls ab heute entfallen die Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene. Private Zusammenkünfte, an denen ausschließlich vollständig Geimpfte oder nachweislich Genesene teilnehmen, können wieder ohne zahlenmäßige Begrenzung stattfinden (bisher waren höchstens 10 gleichzeitig Anwesende erlaubt).

Auch körpernahe Dienstleistungen profitieren ab heute von leichten Lockerungen. Von bisher 2G – ändert sich die Regelung auf 3G. Damit haben Geimpfte, Genesene und Getestete Zutritt zum Beispiel zum Friseursalon oder ins Kosmetikstudio. Kinder unter 14 Jahren müssen bei 3G keinen Testnachweis vorzeigen. Bei älteren Schülerinnen und Schülern reicht der Nachweis über eine regelmäßige Testung im Rahmen des Schulbesuchs aus (Selbsttest).

Ab heute, den 23. Februar gilt u.a.:

  • Aufhebung der Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene,
  • 2G in der Gastronomie,
  • 3G bei körpernahen Dienstleistungen (bei sexuellen Dienstleistungen gilt weiter 2G).
  • Für Versammlungen/Demonstrationen gibt es keine speziellen Regelungen mehr (nur das allgemeine Abstandsgebot muss beachtet werden)
  • Großveranstaltungen sind mit Auflagen wieder mit mehr als 1.000 Teilnehmenden möglich.
  • Für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter entfallen die bisherigen Personenobergrenzen.
  • Für Gedenkstätten, Museen, Freizeitparks, Tierparks, Zoos gilt nur noch eine FFP2-Maskenpflicht in geschlossenen Räumen.
  • Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste können wieder stattfinden (2G drinnen, 3G draußen).

Ab dem 4. März gilt u.a.:

3G-Regel für Gaststätten, Hotels, Spaß- und Freizeitbäder sowie Innen-Spielplätze, 3G für Indoor-Sport, keine Nachweispflicht bei Outdoor-Sport. Für alle Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Spezialmärkte, Jahrmärkte und Volksfeste sowie für Theater, Konzerthäuser und Kinos gilt 3G (drinnen und draußen) und FFP2-Maskenpflicht (drinnen). Die zulässige Personenzahl bei Großveranstaltungen wird weiter erhöht. Diskotheken, Clubs und Festivals können unter 2G-Plus-Bedingungen öffnen.

Ab dem 20. März

sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenderen Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

Weiterführende Infos und Details findet Ihr in unserem Beitrag.

 

Verwendete Quellen: Presseamt der Staatskanzlei Brandenburg / DEHOGA, Stadt Bernau

 

 

Anzeige Besuchertag der Hoffnungstaler Werkstätten in Biesenthal
enthält Werbung
Schaltfläche "Zurück zum Anfang"
Skip to content