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Brandenburg: Heizkostenzuschuss für Beziehende von Wohngeld oder BAföG

Ergebnissen der Kabinettssitzung

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Bernau / Brandenburg: Empfängerinnen und Empfänger von Wohngeld oder BAföG sowie Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen in Brandenburg erhalten voraussichtlich ab Ende September einen einmaligen Heizkostenzuschuss in Höhe von mindestens 230 Euro.

Eine entsprechende Rechtsverordnung hat das Landeskabinett gestern beschlossen. Die Landesregierung setzt damit das Heizkostenzuschussgesetz des Bundes um. Die Gesamtkosten in Brandenburg betragen voraussichtlich etwa vier Millionen Euro für insgesamt rund 32.000 Berechtigte.

Beziehende von Wohngeld erhalten einen einmaligen Heizkostenzuschuss von mindestens 270 Euro; Beziehende von BAföG und Teilnehmende von Aufstiegsfortbildungen bekommen einen einmaligen Zuschuss von 230 Euro. Über Details informiert das Ministerium für Infrastruktur und Landesplanung zeitnah.

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Bauminister Guido Beermann: „Das Gesetz ist ein erster Ansatz, da viele Haushalte auf das Geld angewiesen sind. Der Heizkostenzuschuss darf aber keine einmalige Finanzspritze bleiben. Gerade angesichts der aktuellen Energiepreiskrise ist es umso wichtiger, die Menschen, die es am meisten benötigen, zu unterstützen. Hier muss jetzt der Bund schnell und unbürokratisch handeln.“

In Brandenburg profitieren rund 26.000 Haushalte, die in der Heizperiode zwischen Oktober 2021 und März 2022 mindestens einen Monat lang Wohngeld bezogen haben, automatisch und ohne Antrag von dem Heizkostenzuschuss. Der Heizkostenzuschuss wird nach Haushaltsgröße gestaffelt: Wohngeldbeziehende, die allein leben, erhalten einen Heizkostenzuschuss in Höhe von 270 Euro, zwei beim Wohngeld zu berücksichtigende Haushaltsmitglieder erhalten 350 Euro und für jedes weitere beim Wohngeld zu berücksichtigende Haushaltsmitglied werden zusätzlich 70 Euro ausgezahlt. Die Gewährung des einmaligen Heizkostenzuschusses an Wohngeldbeziehende erfolgt über die bereits bisher für das Wohngeld zuständigen Behörden.

Zudem erhalten 3.300 BAföG beziehende Schülerinnen und Schüler oder Studierende sowie 2.700 Teilnehmerinnen und Teilnehmer von Aufstiegsfortbildungen den Zuschuss in Höhe von 230 Euro.

Das Heizkostenzuschussgesetz des Bundes ist am 1. Juni 2022 in Kraft getreten. Den Heizkostenzuschuss zahlen die Länder, der Bund erstattet die Kosten.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg

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