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Brandenburg berät über Verschärfung der Corona-Regelungen

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Bernau / Barnim: Angesichts wieder deutlich steigender Corona-Infektionszahlen im Land Brandenburg hat das Kabinett soeben darüber informiert, die Corona-Regeln zu verschärfen.

Im Gespräch sind unter anderem eine mögliche Maskenpflicht an Grundschulen oder die Ausweitung der 2G – Regelung. Mit Letzterem würden Ungeimpfte Personen zum Beispiel keinen Zutritt zur Innengastronomie oder zu Veranstaltungen im Innenbereich haben. Ein aktueller Corona-Test reicht dann nicht mehr aus um Zutritt zu erhalten (3G)

Details hierzu sollen am kommenden Donnerstag verkündet werden. Mit einer möglichen Verschärfung der Corona-Regeln soll das Infektionsgeschehen eingedämmt, Krankenhäuser entlastet- und mehr Menschen dazu bewegt werden, sich gegen das Coronavirus impfen zu lassen. Im Land Brandenburg sind nach aktuellem Stand nur etwa 61 Prozent vollständig geimpft.

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Brandenburgs Ministerpräsident Woidke sorgt sich insbesondere um die hohe Dynamik der letzten Tage, die es so bisher noch nicht gegeben habe. Insofern sei es erforderlich vorbeugend zu handeln und alles dafür zu tun, die Infektionsdynamik zu bremsen. Woidke appellierte in einer heutigen Pressekonferenz nochmals alle Brandenburgerinnen und Brandenburger sich impfen zu lassen.

Sollte es zu Änderungen in der Umgangsverordnung kommen, so könnten diese am kommenden Montag, den 15. November, in Kraft treten und vorerst bis Anfang 05. Dezember 2021 andauern.

Die Brandenburger Sieben-Tage-Inzidenz hat sich innerhalb von nur einer Woche auf heute 245,0 annähernd verdoppelt. Damit hat Brandenburg im Vergleich der Bundesländer mittlerweile die fünfthöchste Inzidenz – Tendenz weiter steigend. Die Sieben-Tage-Inzidenz in der Altersgruppe der 10- bis 14-Jährigen lag in der vergangenen Woche im Landesdurchschnitt bei 736 pro 100.000. Mussten vor einer Woche in Brandenburg 194 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt werden (davon 40 in intensivmedizinischer Behandlung), sind es heute 309 (davon 53 in intensivmedizinischer Behandlung).

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Vorläufige Info der Staatskanzlei Brandenburg

Die Eckpunkte für die neue Corona-Verordnung sind:

Anordnung von 2G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Kinder unter 12) in folgenden Bereichen (Zeitpunkt der Einführung wird Donnerstag entschieden):

  • Gastronomie
  • Beherbergung
  • Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge
  • Kultur (insb. Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos)
  • Schwimmbäder
  • Diskotheken, Clubs, Festivals.

Dies gilt auch für die jeweiligen Beschäftigten.

Beibehaltung bzw. Anordnung von 3G (Zugang nur für Geimpfte, Genesene und Getestete) in folgenden Bereichen:

  • Körpernahe Dienstleistungen
  • Sport und Fitnesseinrichtungen
  • Innen-Spielplätze

 

  • Maskenpflicht in Schulen auch für die Jahrgangsstufen 1 bis 6 (aktuell müssen nur alle Schülerinnen und Schüler ab der Jahrgangsstufe 7 eine medizinische Maske im Unterricht tragen)
  • Erhöhung der Testfrequenz in Schulen: verpflichtend dreimal pro Woche Antigen-Schnelltest (aktuell müssen sich Schülerinnen und Schüler an zwei Tagen pro Woche testen; als Nachweis ist weiterhin auch eine von der getesteten Person oder, sofern diese nicht volljährig ist, von einem Sorgeberechtigten unterzeichnete Bescheinigung über das negative Ergebnis eines ohne fachliche Aufsicht durchgeführten PoC-Antigen-Tests zur Eigenanwendung (Selbsttest) zulässig)
  • Anhebung des Maskenstandards auf FFP2 z. B. im Öffentlichen Personennahverkehr
  • Testpflicht am Arbeitsplatz für nicht-immunisierte Beschäftigte, die während ihrer Arbeit direkten Kontakt zu anderen Personen haben (Wichtig: 3G-Regel am Arbeitsplatz soll aber erst in der Corona-Verordnung des Landes aufgenommen werden, wenn das nach geltendem Bundesrecht erlassen werden kann)
  • Personenobergrenze für den Besuch in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens: höchstens zwei Personen täglich – gilt nicht für die Begleitung von schwer erkrankten Kindern, von Sterbenden und von Personen in akut lebensbedrohlichen Zuständen (aktuell gibt es keine Personenobergrenze für Besuche in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen)
  • Testungen auch für immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens als Soll-Vorschrift (Testfrequenz: zweimal pro Woche, Antigen-Schnelltest genügt) sowie für immunisierte Besucherinnen und Besucher (Testfrequenz: vor jedem Besuch, Antigen-Schnelltest genügt)

Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Hospitalisierungsinzidenz beträgt 3,00 (Anzahl der Patientinnen und Patienten, die mit einer COVID-19-Erkrankung stationär behandelt werden, innerhalb der letzten sieben Tage pro 100.000 Einwohner). Damit ist dieser Wert noch im grünen Bereich (kleiner 7). Bundesweit liegt der Wert bei 4,31. Betrachtet man bundesweit die Altersgruppe 60+, die rund zwei Drittel der ITS-COVID-Patienten ausmachen, liegt der Wert bereits bei 9,15 (Stand: 04.11.2021). Dies entspräche der Warnstufe Gelb im Land Brandenburg. In Brandenburg betrug die Inzidenz hospitalisiert 60+ in der 43. Kalenderwoche 9,62 und in der 44. Kalenderwoche 5,17, allerdings sind das vorläufige Werte, die sich noch erhöhen werden, da die Hospitalisierungen erst mit gewissen Zeitverzug stattfinden und die Inzidenz nach Meldedatum berechnet wird.

Sieben-Tage-Inzidenz: Die landesweite Sieben-Tage-Inzidenz liegt heute bei 245,0 und damit im roten Bereich (Alarmwert: über 200).

Intensivmedizinische Behandlungskapazitäten: Aktuell werden 309 Personen wegen einer COVID-19-Erkrankung im Krankenhaus behandelt, davon befinden sich 53 in intensivmedizinischer Behandlung, hiervon müssen 45 beatmet werden. Landesweit sind damit 5,1 Prozent der verfügbaren Intensivbetten in Krankenhäusern mit COVID-19-Patienten belegt. Dieser Wert liegt noch im grünen Bereich (bis 10% mit COVID-19-Patienten belegte ITS-Betten).

Rund 60 Prozent der theoretisch maximal verfügbaren Zahl der Betten sind mit ITS-Patienten belegt.

Bislang wird die theoretisch maximal verfügbare Zahl der Beatmungsbetten als Bezugsgröße herangezogen (1.032 Betten). Die Betreuung der Betten durch vorhandenes medizinisches Personal ist jedoch nicht in jedem Fall sichergestellt. Aufgrund der steigenden Personalengpässe in den Brandenburger Kliniken verringert sich folglich die Zahl der davon tatsächlich betreibbaren Betten. Laut den täglichen Meldungen der Brandenburger Krankenhäuser in IVENA eHealth beträgt die Zahl der aktuell betreibbaren Intensivbetten 729 von theoretisch verfügbaren 1.032 (Stand: 08.11.2021). Der Anteil der intensivpflichtigen COVID-Patienten an der Zahl der betreibbaren ITS-Betten liegt mit 8,5 Prozent damit näher am Schwellenwert von 10 Prozent, bei dem die Ampel auf Gelb umspringt. Die Berücksichtigung der kurzfristig betreibbaren Betten ist deshalb aktuell aussagefähiger, weil im Unterschied zum Vorjahr nach Aussagen der Krankenhäuser deutlich weniger Personal zur Verfügung steht.

Impfquote: In Brandenburg sind mindestens 61,0 Prozent der Bevölkerung vollständig geimpft.

Woidke: „Ich hoffe, dass diese Schritte helfen werden, die Pandemie abzubremsen. Es sind aber weitere Schritte notwendig: Die kostenlosen Antigen-Tests sollten über den Bund wiedereingeführt werden. Wir brauchen wieder mehr Impfangebote in der Fläche. Deshalb sollten auch Medizinische Versorgungszentren Impfangebote machen. Gespräche wurden dazu bereits geführt. Wir brauchen dringend Tempo beim Boostern, bei der 3. Impfung ab 60 Jahren.  Wenn es bürokratische Hemmnisse beim Impfen gibt, dann sage ich: Weg damit, wenn nicht unbedingt notwendig. In den Kreisen und kreisfreien Städten brauchen wir noch mehr niedrigschwellige Angebote. Dazu habe ich für Donnerstag die Landräte und Oberbürgermeister zu einer Telefonkonferenz eingeladen.“

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Land Brandenburg, Bernau LIVE

 

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