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Verkehr: Stau nach Unfall, bzw. Unfällen auf der A11 Richtung Norden ab Finowfurt (28.03. – 19 Uhr)
BBG: Fahrplanwechsel ab 1. April bei der BBG in Bernau und Eberswalde. Informationen.
Verkehr Bernau: Parkhaus Ladeburger Chaussee hat eröffnet. Kostenfrei parken bis Ende März 2024. Info
Wetter am Donnerstag: Anfangs stark bewölkt, im Verlauf windig, etwas Sonne bei bis zu 12 Grad
Verkehr in- und um Bernau: Aktuelle Verkehrshinweise findet Ihr täglich in unseren Morgenbeiträgen.

Corona Brandenburg: Erhebliche Einschränkungen über Ostern möglich

Info Land Brandenburg / LK Barnim

Willkommen zum Oster Kloster Fest
Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Barnim: Wie die Staatskanzlei am Abend mitteilt, sind weitere Maßnahmen zur Eindämmung des dynamischen Infektionsgeschehen geplant.

In einer voraussichtlich am kommenden Dienstag aktualisierten Corona-Verordnung geht es unter anderem um Eindämmungs-Maßnahmen im privaten Umfeld, etwa um Ausgangsbeschränkungen oder dem Arbeitsbereich. Geplant sind aber auch Festlegungen, um im Rahmen regionaler oder lokaler Modellprojekte zum Beispiel kulturelle Veranstaltungen durchführen zu können.

Vorbehaltlich der abschließenden Kabinettsbefassung soll unter anderem künftig gelten:

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  • Die für Kreise und kreisfreien Städte ab einer Inzidenz von 100 an drei aufeinanderfolgenden Tagen bestehende „Notbremse“ wird während der Osterzeit vom 1. bis einschließlich 6. April um eine Ausgangsbeschränkung ergänzt. Sie soll von 22.00 Uhr – 05.00 Uhr gelten. Wie bereits bei der gleichartigen Festlegung im Winter gibt es Ausnahmen aus triftigem Grund.
  • Die betreffenden Kreise und kreisfreien Städte werden auch verpflichtet, weitergehende Maßnahmen zu ergreifen, sofern eine fortdauernd erhebliche Überschreitung des 100er Wertes vorliegen sollte.
  • Zur Kontaktnachverfolgung wird möglichst kurzfristig eine Smartphone-App eingeführt. Die Beschaffung erfolgt über das Land, die konkrete Umsetzung über die 18 Kreise und kreisfreien Städte.
  • Regional begrenzt sollen Modellprojekte ermöglicht werden. Vorerst sollen voraussichtlich sechs Projekte beispielsweise aus Kultur und Tourismus ab Mitte April gestartet werden. Sie sollen wissenschaftlich begleitet werden.

Details sollen am kommenden Dienstag nach der Kabinettssitzung bekanntgegeben werden.

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „In dieser schwierigen Situation geht Brandenburg einenausgewogenen Weg: Zum einen steigen die Infektionszahlen. Da müssen wir gegenhalten. Zum Beispiel durch Ausgangsbeschränkungen in Gebieten mit hoher Inzidenz und die konsequente Einbeziehung der Unternehmen in die Testkampagne. Mit Modellprojekten wollen wir untersuchen, inwiefern mit klaren Hygienekonzepten, konsequentem Testen und digitaler Nachverfolgung vorsichtige Öffnungsschritte gegangen werden können.“

Auch der Landkreis Barnim bereitet sich auf weitere Einschränkungen vor. In den vergangenen zwei  Tagen lag der Inzidenz-Wert über 100.

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Landrat Daniel Kurth, zugleich Leiter des Krisenstabes, zeigt sich besorgt: „Wir müssen davon ausgehen, dass die Lage weiter angespannt bleibt. Hält sich die Inzidenz drei Tage lang über der 100er Marke, bin ich nach Landesverordnung verpflichtet, dies amtlich festzustellen. Die daraus möglicherweise ab Montag erwachsenden Einschränkungen im Kreisgebiet ergeben sich aus der geltenden Eindämmungsverordnung des Landes.“

Nach der aktuellen Eindämmungsverordnung wären

  • der Aufenthalt im öffentlichen Raum, die Durchführung von Veranstaltungen und privaten Feiern nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
  • Verkaufsstellen des Einzelhandels zu schließen, außer beispielsweise Lebensmittelmärkte, Apotheken und Tankstellen
  • der Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig,
  • Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archive und öffentliche Bibliotheken für den Publikumsverkehr zu schließen.

Der jüngste Bund-Länder-Beschluss sieht noch darüber hinaus gehende Einschränkungen vor. Setzt das Land diese Vereinbarungen um, hieße dies zusätzlich

  • Tragepflicht medizinischer Masken von Mitfahrern auch im privaten PKW, soweit diese nicht dem Hausstand des Fahrers angehören,
  • in Bereichen, in denen die Einhaltung von Abstandsregeln und konsequente Maskentragung erschwert sind, tagesaktuelle Schnelltests zur Voraussetzung zu machen,
  • Ausgangsbeschränkungen und verschärfte Kontaktbeschränkungen.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg / Landkreis Barnim

Seit heute gibt es im Land Brandenburg eine Übersichtsseite, auf welcher alle Teststellen für kostenfreie Corona-Tests verzeichnet sind. Ihr findet sie hier.

 

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