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Bernau (Berlin): Seit vergangenen Montag besteht im Land Brandenburg die Pflicht zum tragen eines Mund- und Nasenschutz in allen Geschäften und im ÖPNV.
In Berlin hingegen reichte es bisher, einen Mund- und Nasenschutz im öffentlichen Personennahverkehr zu nutzen. Am heutigen Dienstag legte der Berliner Senat nach und folgt somit den anderen Bundesländern.
Demnach müssen nun auch in der Hauptstadt in allen Geschäften des Einzelhandels, entsprechende Schutzmaßnahmen zur Eindämmung des Coronavirus getroffen werden. Ab dem morgigen Mittwoch, den 29. April 2020, gilt daher für alle das Tragen eines Mund-Nasen-Schutz in sämtlichen Geschäften des Einzelhandels.
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Wie auch in Brandenburg, kann der Mund- und Nasenschutz selbst genäht- oder ein Schal oder Tuch sein.
Im Land Brandenburg muss seit Montag, den 27. April 2020 im öffentlichen Personennahverkehr sowie im Geschäften des Einzelhandels, ein Mund- und Nasenschutz getragen werden. Dies kann auch selbstgenähtes, ein Schal oder Tuch sein. Die Regelung gilt für alle Personen ab dem vollendeten sechsten Lebensjahr.
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