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Dauerhaft Tempo 30 in Ahrensfelde bringt 4 Dezibel weniger Lärm

Info des Landkreis Barnim

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Ahrensfelde (Barnim): Die Dorfstraße in Ahrensfelde (B158) gehört zu einer der meist befahrenen Straßen in unserer Region.

Etwa 20.000 Fahrzeuge sorgen hier täglich für dichten Verkehr und vor allem für eine lautstarke Umgebung für die Anwohner*innen.

Um hier einen Lärmschutz zu bieten wurde Anfangs des Jahres eine Geschwindigkeitsreduzierung auf der Ahrensfelder Dorfstraße zwischen 22 und 6 Uhr auf Tempo 30 eingeführt. Nachdem dies keine wesentliche Änderung der Geräuschkulisse hervorbrachte, wurde die Temp 30 – Regelung im Juni 2019 auf den ganzen Tag ausgedehnt. (Link)

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Bereits seit langem macht sich die Gemeinde darüber Gedanken, wie dem entgegengewirkt werden kann. So wurde u.a. Lärmaktionsplan erstellt, welcher die Verkehrsdichte und die damit verbundene Lautstärke ermittelte.

Landkreis Barnim: „Geschwindigkeitsüberwachung ist auch Gesundheitsschutz“

Die Verkehrsbehörde des Landkreises hat nun an verschiedenen Tagen und zu unterschiedlichen Tageszeiten überprüft, wie Verkehrsteilnehmer sich an dieses Limit halten. „Tempo 30 kann den Verkehrslärm um bis zu 4 Dezibel (dbA) gegenüber Tempo 50 senken. Das entspricht einer Halbierung des wahrgenommenen Lärms. Geschwindigkeitsüberwachung ist somit auch Gesundheitsschutz“, erklärt Marcel Kerlikofsky, Leiter der Verkehrsbehörde, das Vorgehen.

Die Überprüfungen ergaben, dass sich ein Großteil der Verkehrsteilnehmenden tatsächlich an das Limit hält. Nur etwa jede und jeder Zehnte fuhr zu schnell. Am 2. Juli wurde ein Autofahrer mit 67 km/h gemessen, am 22. Juli war es ein Autofahrer mit 65 km/h.

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Bislang beschränkten sich die Geschwindigkeitsüberwachungen der Verkehrsbehörde auf Messstellen vor Kindertagesstätten, Schulen und an Unfallschwerpunkten (UHS). In der Vergangenheit lag die Zuständigkeit für Geschwindigkeitsüberwachungen aus Lärmschutzgründen ausschließlich bei der Polizei. Mit Einführung der Änderung der Verwaltungsvorschrift zum Ordnungsbehördengesetz und Anpassung des Runderlasses zur Verkehrsüberwachung im März 2018 haben die Kommunen nunmehr die Möglichkeit, Geschwindigkeitsüberwachung aus Lärmschutzgründen und aus Gründen der Luftreinhalteplanung zulässig selbst durchzuführen.

Geschwindigkeitsreduzierungen und hier insbesondere Tempo 30 an Hauptverkehrsstraßen sind eine Maßnahme, auf die die Gemeinden und Städte im Landkreis zurückgreifen. Diese basieren auf Lärmaktionsplänen und Lärmberechnungen.

„Verkehrslärm hat keinen Feierabend und wird besonders in den Tagesrandzeiten sowie bei einer entsprechenden Verkehrsbelastung auch nachts als störend empfunden. Das werden wir künftig in der Planung der Messeinsätze berücksichtigen und die Verkehrsüberwachung im Landkreis ausbauen“, erklärt Kerlikofsky weiter.

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