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Unser Ärgernis der Woche – Facebook-Abmahnung –

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)
Bernau LIVE - Dein Stadtmagazin für Bernau bei Berlin

Gestern war der offizielle Tag der Informationsfreiheit. Was passt da besser, als eine Abmahnung, die Bernau LIVE, erreichte.

Dass Abmahnungen in Deutschland zum Volkssport gieriger Anwälte geworden sind, ist allgemein bekannt. Mitunter sind diese auch berechtigt und sicher sinnvoll.

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Wir alle wissen, dass man auch bei Facebook keine Bilder einfach nutzen oder kopieren darf, dass man fremde Texte nicht verwenden und nicht kopieren sollte und dass auch das Teilen von Inhalten oder ein fehlendes Impressum Gefahren birgt. Und im Prinzip darf ohne Zustimmung des Urhebers eigentlich keinerlei fremdes Material auf die eigene Facebook-Seite gesetzt werden. Dies gilt auch für private Facebook-Seiten.

Da ich auch hauptberuflich journalistisch tätig bin und einem Presseverband angehöre, mich tagtäglich mit dieser Materie beschäftige und wir generell eigenes Material oder offizielle Pressemitteilungen verwenden, schien ich mich auf der sicheren Seite. Bis gestern.

Denn da erreichte mich eine Abmahnung einer Dortmunder Anwaltskanzlei. Diese, bzw. deren anscheinend klamme Mandantin fühlte sich darin verletzt, dass wir bei Facebook vor knapp einem Jahr einen 2 zeiligen Spruch, bzw. eine allgemein sehr bekannte Aphorisme als Morgengruß verwendet haben. 2 Zeilen mit insgesamt 38 Buchstaben!!! Es war der Urheberin auch egal, dass wir, so wie üblich, ihren Namen in Klammern als Urheberin darunter setzten.

Gefunden hat die liebenswerte, geldgierige und eifrige „Dichterin“ unseren Beitrag im Übrigen im Google-Cache.

Nun frage ich mich „was ist hier bitte los“? Ist es nun auch schon verwerflich oder sträflich  und mit hohen Kosten verbunden, wenn man allgemein gebräuchliche „Sprüche“, „Verse“ oder Aphorismen postet???

Anscheinend ja! So zumindest im Anwaltsschreiben beigefügte Gerichts-Urteile aus Deutschland. Diese besagen, dass das Verwenden von Sprüchen, Versen, Gedichten oder Aphorismen, auch auszugsweise, selbst mit Urhebernennung, nicht gestattet sei und eine Urheberrechtsverletzung darstelle. Eine bedingte Ausnahme bildet eine Nutzung nur, wenn der Urheber mindestens 70 tot ist…

In diesem Sinne, passt schön auf, nutzt keine fremden Bildchen, Texte, Verse, Aphorismen oder sonst etwas. Und wenn doch, informiert Euch vorab nach dem Sterbedatum des Urhebers, bzw. dessen mögliche Erben ;-)

PS: Im Rahmen der Creative Commons CC BY-NC-ND 2.0 steht unser Material jedem frei zur Verfügung und kann genutzt werden.

https://creativecommons.org/licenses/by-nc-nd/2.0/deed.de

Foto: Oliver Symens – CC BY 2.0
https://creativecommons.org/licenses/by/2.0/deed.de

#Bernau #Bernau_LIVE #Facebook #Abmahnung #Internet #Urheberrecht #Anwalt

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