Wahlleiterin teilt Ergebnis des Bürgerbegehrens mit –
Abwahl des Bürgermeisters
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Nach Prüfung der Unterschriftenlisten informiert Wahlleiterin Viola Lietz jetzt, dass von den Initiatoren des Bürgerbegehrens zur Abwahl von Bürgermeister Hubert Handke Listen mit insgesamt 7.789 Unterschriften eingereicht wurden. 6.878 Eintragungen davon sind gültig, 911 ungültig. Voraussetzung für die Zulässigkeit des Bürgerbegehrens ist ein Quorum von 20 Prozent der wahlberechtigten Personen, das sind in Bernau 6.295 gültige Eintragungen.
Gemäß § 81 Abs. 6 Satz 2 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes wird nun die Stadtverordnetenversammlung nach Anhörung der Wahlleiterin feststellen, ob das Bürgerbegehren zustande gekommen ist. Wenn sich die Stadtverordneten in ihrer Sitzung am 30. Januar der Ergebnisfeststellung der Wahlleiterin anschließen, ist das Bürgerbegehren zulässig.
Die Stadtverordnetenversammlung ist es auch, die den Abstimmungstag für den Bürgerentscheid dann festlegt. Als möglichen Termin schlägt die Wahlleiterin den 30. März 2014 vor.
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