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Brandenburg: 2G Plus in der Gastronomie und FFP2 im ÖPNV ab 17.01.

Vorab-Info zur neuen Eindämmungsverordnung

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Brandenburg: Am heutigen Dienstag hat sich das Brandenburger Kabinett auf die Umsetzung der verschärften Corona-Eindämmungsmaßnahmen verständigt.

Vorbehaltlich des Beschlusses am kommen Freitag, soll die neue Corona-Verordnung dann am kommenden Montag, den 17. Januar 2022, landesweit in Kraft treten. Dazu zählen unter anderem 2G Plus in der Gastronomie oder das verpflichtende Tragen von FFP2 Masken im ÖPNV. Für „geboosterte“ Personen soll es keine weiteren Einschränkungen geben.

Grundlage für die heutigen Beratungen waren die Beschlüsse der Ministerinnen und Minister der Länder und Gesundheitsminister Lauterbach sowie Bundeskanzler Scholz in der vergangenen Woche. Mit den erweiterten Maßnahmen soll vor allem die erwartete Omikron-Welle gebrochen, bzw. gedämmt werden. Auch Berlin hat am heutigen Dienstag die Verschärfung der Corona-Eindämmungsmaßnahmen verkündet.

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Auch wenn noch einige Details offen sind und erst am kommenden Freitag beschlossen werden sollen, so hat die Staatskanzlei bereits heute folgende Schwerpunkte bekannt gegeben:

Mit der aktualisierten Verordnung soll festgelegt werden (wobei Ausnahmen für Kinder und Jugendliche bei den einzelnen Punkten vorgesehen sind):

  • Für Personen, die bereits eine Auffrischungsimpfung („Booster“) erhalten haben, gibt es keine zusätzlichen Einschränkungen.
  • Für Gaststätten, Bars und Kneipen soll die 2G-Plus-Regel eingeführt werden. Der Zutritt ist damit nur noch möglich, wenn man zweimal geimpft (bzw. genesen) ist und einen tagesaktuellen negativen Test vorlegt (für „Geboosterte“ ist kein Testnachweis notwendig).
  • Sofern Veranstalter z. B. von Kulturveranstaltungen vom optionalen 2G-Plus-Modell Gebrauch machen, ist auch dort für Personen mit Auffrischungsimpfung kein Testnachweis erforderlich.
  • Künftig soll eine FFP2-Maskenpflicht im ÖPNV gelten.

Details zur aktualisierten Verordnung (u. a. konkrete Ausnahmeregeln für Kinder und Jugendliche) werden im Anschluss an die Sondersitzung des Kabinetts am Freitagnachmittag kommuniziert, so die Staatskanzlei Brandenburg.

„Die Zahl der Infektionen ist in den letzten Tagen bundesweit und damit auch in Brandenburg wiederdeutlich angestiegen. Die 7-Tagesinzidenz steht heute bei 491,8 nach 361,0 am vergangenen Dienstag. In diesem Zeitraum waren 94 weitere Todesfälle im Zusammenhang mit der Pandemie zu beklagen.“

Ministerpräsident Dietmar Woidke: „Omikron breitet sich schnell aus. Hoffnung gibt, dass die Krankheitsverläufe bisher zumeist milder verlaufen als bei früheren Varianten. Da wir in Brandenburg bereits viele Maßnahmen rechtzeitig beschlossen haben, mussten wir jetzt nur punktuell nachsteuern. Es bleibt dabei: Impfen ist der beste Schutz. Bereits eine erste Impfung bietet zumindest einen gewissen Schutz vor stärkeren Erkrankungen. Eine „Booster“-Impfung bietet nicht nur einen sehr guten Schutz, sondern sorgt auch für weniger Einschränkungen. Deshalb meine erneute Bitte: Gehen Sie zum Impfen. Inzwischen gibt es fast überall zahlreiche Angebote.“

Die vollständige Verordnung wird dann am kommenden Freitag, den 14. Januar 2022, beschlossen und in vollem Umfang veröffentlicht. 

Kritik und Sorgen der Gastronomen

Gerade die 2G Plus Regelung wird bei vielen Gastronomen für einen sorgenvollen Ausblick sorgen. Bereits die 2G Regel im Dezember, einer der umsatzstärksten Monate des Jahres, brachte für viele erhebliche Umsatzeinbußen mit.

Laut den Angaben von mehr als 4.800 gastgewerblichen Unternehmern aus ganz Deutschland sind in 78,2 Prozent der Betriebe die Umsatzverluste nach Einführung der 2G-Regel gestiegen. Der Umsatz sank um durchschnittlich 53,1 Prozent. Dies geht aus einer Umfrage des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes (DEHOGA Bundesverband) hervor.

„Wenn die geimpften und genesenen Gäste noch zusätzlich einen negativen Corona-Test vorweisen müssen, sind die Rückgänge noch gravierender. Hier melden fast neun von zehn Betrieben (88 Prozent) Umsatzausfälle nach Einführung der 2G-Plus-Regel. Die Einbußen betragen durchschnittlich 62,0 Prozent. Fast jeder zweite Unternehmer (46 Prozent) beklagt wegen der 2G-Plus-Regel Umsatzeinbrüche von 70 Prozent und mehr. „Weihnachtsfeiern wurden storniert, Stammtische und Familienfeste in private Räumlichkeiten verlegt, Firmen haben Veranstaltungen und Reisen abgesagt“, berichtet DEHOGA-Präsident Guido Zöllick. Spontanbesuche in Restaurants oder Cafés fänden bei 2G Plus so gut wie nicht mehr statt. „Für viele Betriebe kommt 2G Plus einem Lockdown gleich“, sagt der DEHOGA-Präsident.

Verwendete Quellen: Staatskanzlei Brandenburg, Land Bandenburg, DEHOGA Bundesverband

 

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