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Neue Corona-Hilfen für Familien, Gastro, Kultur und Hartz-IV

Hilfspaket in Höhe von etwa 8 Milliarden Euro

Nachrichten aus Deutschland und der Welt (Testbetrieb)

Bernau / Berlin: Am gestrigen Mittwoch hat man sich im Koalitionsausschuss von CDU, CSU und SPD über weitere Corona-Hilfen geeinigt.

Demnach sollen mit einem Milliardenpaket Unternehmen, Gastronomen, Kultur, Familien sowie Menschen in der Grundsicherung finanziell unterstützt werden.

Im einzelnen wurden für folgende Bereiche Hilfen zugesagt:

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Kinderbonus

Familien sind besonders von den pandemiebedingten Einschränkungen betroffen. Pro Kind wird auf das Kindergeld ein einmaliger Kinderbonus von 150 Euro gewährt. Dieser Bonus wird mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag vergleichbar dem Kindergeld verrechnet. Er wird nicht auf die Grundsicherung angerechnet.

Coronazuschuss

Erwachsene Grundsicherungsempfänger erhalten aufgrund der durch die COVID-19- Pandemie ihnen entstehenden Mehraufwendungen eine einmalige Sonderzahlung in Höhe von 150 Euro.

Erleichterter Zugang zur Grundsicherung

Mit dem erleichterten Zugang zum SGB II hat die Bundesregierung vielen krisenbedingt plötzlich in Not geratenen Selbständigen und Beschäftigten mit kleinen Einkommen eine Absicherung geboten. Um Sicherheit in unsicheren Zeiten zu bieten, wird der erleichterte Zugang in die Grundsicherungssysteme bis zum 31. Dezember 2021 verlängert analog zur pandemiebedingten Erhöhung des Kurzarbeitergeldes.

Mehrwertsteuersenkung Gastronomie

Gastronomiebetriebe sind von der COVID19-Krise besonders betroffen und können durch die bestehenden Schließungen von der derzeitigen Mehrwertsteuersenkung nicht profitieren. Die Mehrwertsteuer für Speisen in der Gastronomie wird daher über den 30. Juni hinaus befristet bis zum 31. Dezember 2022 auf den ermäßigten Steuersatz von 7% gesenkt.

Unterstützung der Kulturschaffenden in der Corona-Krise

Der Kulturbereich ist in der Corona-Krise besonders betroffen. Deshalb wird ein Anschlussprogramm für das Rettungs- und Zukunftsprogramm „Neustart Kultur“ in Höhe von 1 weiteren Milliarde Euro aufgelegt.

Steuerlicher Verlustrücktrag

Der geltende steuerliche Verlustrücktrag wird für die Jahre 2020 und 2021 auf maximal 10 Mio. Euro bzw. 20 Mio. Euro (bei Zusammenveranlagung) angehoben. Das schafft in der Krise die notwendige Liquidität und ist bürokratiearm zu verwalten.

Verwendete Quelle: Christlich Demokratische Union Deutschlands

Nützliche Links und weitere Informationen

Corona-Zahlen im Überblick

Impfungen Covid-19

 

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